Wird jetzt der Kiebitzgrund „verLinkt“?

„Nicht schon wieder!“, mögen manche denken und Unmut macht sich breit. Wird jetzt die nächste große Infrastrukturmaßnahme – wie aus heiterem Himmel – durch den Kiebitzgrund und das Schlitzerland geplant? Nur wenige Tage nach Konsultationsende zum Umweltbericht 2023-2037/2045 wird der Trassenverlauf von SuedWestLink und NordWestLink durch die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW vorgestellt. Das wirft Fragen auf.

Warum diese schnelle Entscheidung für den Trassenverlauf?

Schon bei den Informationsveranstaltungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Präferenzraumermittlung wurde bekannt, dass die Übertragungsnetzbetreiber parallel bereits die Trassenplanung vorantreiben. Das Ergebnis stand also schon fest, bevor die Stellungnahmen abgegeben wurden. Während sich Mitarbeiter:innen in Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen um eine konstruktive Konsultation bemühten, wurde ihnen ein Mitspracherecht von Anfang an verweigert. Diese Form der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Farce! 

Wie können sich Kommunen  gegen diese Planungen wehren?

Zitat von Theodor Heuss, dem 1. Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland:
„Die Gemeinde ist wichtiger als der Staat und das Wichtigste in der Gemeinde sind die Bürger.“

Es ist an der Zeit, die Übertragungsnetzplanung insgesamt zu hinterfragen. Denn nach wie vor gibt es kein schlüssiges Konzept für die Energiewende. Alternativen, die nicht leitungsgebunden sind, werden nicht in die Planung miteinbezogen. Das bedeutet, es muss politischer Druck auf die Bundesregierung ausgeübt werden, denn den Kommunen wird zunehmend das Recht auf Selbstbestimmung genommen. Die Regionalentwicklung ist durch den gigantischen Flächenverbrauch gefährdet. Nicht nur die Höchstspannungsleitungen selbst, sondern auch die entsprechenden Lagerplätze für Stromkabel, Zuwegungen und Nebenanlagen nehmen viele Hektar Land in Anspruch.   Stromautobahnen dienen dem Stromhandel und behindern die Energiewende vor Ort. Um den Strom aus regionalen Wind- und Solarparks vor unseren Haustüren ans Netz bringen zu können, brauchen wir Verteilernetze, keine HGÜ-Leitungen! Nur so kann die Versorgungssicherheit gewährleistet werden.

Warum schon wieder neue HGÜ-Leitungen?

Der aktuelle Entwurf zum Netzentwicklungsplan (NEP) weist eine Vielzahl an neuen HGÜ-Leitungen aus. Man begründet diese Gleichstromtrassen durch den geplanten Ausbau von Offshore-Anlagen. Für die Windenergienutzung auf See ist bis zum Jahr 2045 eine Leistung von 70 GW vorgesehen. Ein völlig unrealistisches Ausbauziel, das aber den Netzausbau wesentlich beeinflusst. Die installierte (!) Leistung auf See beträgt derzeit 8,4 GW.

Viele Faktoren bringen Offshore-Projekte bereits jetzt zum Scheitern: Lieferengpässe, Kostenexplosion, steigende Zinsen, Inflation. Dies muss auch die BNetzA in ihren Entscheidungen berücksichtigen. Obwohl schon heute für den Übertragungsnetzausbau  Investitionskosten von 300 Milliarden Euro geplant sind, kann die Versorgungssicherheit für Deutschland nicht garantiert werden (Aussage der ÜNB). Eine sichere, preisgünstige und umweltfreundliche Energieversorgung – wie im EnWG gefordert – ist mit diesen Netzplanungen nicht möglich.

Viele geschützte und sensible Ökosysteme werden aus eigennützigen wirtschaftlichen Interessen der Energiekonzerne  in ganz Deutschland überplant. Dem Umwelt- und Artenschutz wird keine Bedeutung mehr zugemessen. Aus diesem Grund hat auch der Bundesverband der Bürgerinititiven gegen SuedLink seinen Unmut in einer eine Stellungnahme zum Umweltbericht Ausdruck verliehen: 2024-01-27 Stellungnahme Umweltbericht_web

Kiebitzgrund und Schlitzerland werden überplant

Jetzt stehen Kiebitzgrund und Schlitzerland nach 10 Jahren wieder im Fokus der Stromnetzplanung. Wir haben viel zu verlieren. Die Gefahr der Überbündelung ist größer denn je.

  • Windpark Günterswald – Genehmigt durch das Regierungspräsidium in Kassel
    https://osthessen-news.de/n11756202/rwe-entwickelt-windpark-im-guenterswald-versorgung-von-22-700-haushalten.html
  • NordWestLink und SuedWestLink – 2 HGÜ Leitungen gebündelt – 2 x 2 GW / 2 x 525 kV
    Projektinformationen unter: https://www.stromnetzdc.com/projekte/
    Kartenübersicht im Web GIS : https://webgis.suedlink.com/extern/synserver?project=Hinweise_StromNetzDC

Infomarkt von TenneT und TransnetBW u.a. am 14.02.24 von 16.00 – 20.00 Uhr in der Kolpinghalle Hünfeld (Stadtsaal)

Es ist wichtig, sich zu informieren und zu engagieren. Die unkontrollierbare Beschleunigung bei Infrastrukturmaßnahmen geht immer zu Lasten des Umwelt- und Artenschutzes.  Noch vor Genehmigung des Netzentwicklungsplans werden willkürlich Trassenkorridore geplant. Da, wo man bei SuedLink noch Raumwiderstände beachtete und eine Erdverkabelung in unserer Region nicht möglich schien, werden jetzt anscheinend problemlos alle Hindernisse durchquert.  Die Überbündelung bei uns direkt vor der Haustür ist  mit einem großen Verlust an Lebensqualität verbunden. Großbaustellen, Waldrodungen, es ist mit Lärm und vielen gravierenden Veränderungen zu rechnen.

Wollen wir uns gemeinsam gegen diese Stromnetzplanung stellen? Dann medelt euch per Mail an: kiebitzgrund@gmail.com

Stellungnahme zum Planungsverfahren der Fulda-Main-Leitung fristgerecht eingereicht

Beitragsbild Quelle: https://www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung#10668

Am 26.05.2023 endete die Beteiligungsfrist zu den Planungs-unterlagen nach § 8 NABEG, Abschnitt A, der Fulda-Main-Leitung.  Die BI KIEBITZGRUNDaktiv hat sich an der Konsultation beteiligt und erneut eine Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Drei Korridore waren in der Prüfung und obwohl die Vorzugsvariante den Kiebitzgrund nicht betreffen würde, ändert sich nichts an der grundlegenden Ablehnung gegen diese 380 kV Höchstspannungsleitung.

26.05.2023 – Stellungnahme Fulda-Main-Leitung zu den § 8 NABEG Unterlagen der ÜNB

Bei einem Infrastrukturprojekt in dieser Größenordung sind die Umweltauswirkungen verheerend. Erst nach Veröffentlichung der § 8 NABEG Unterlagen wurde deutlich, welche Belastungen auf Osthessen tatsächlich zukommen. In den  Informationsveranstaltungen von TenneT noch verharmlost, kann man nun auf hunderten Seiten nachlesen, mit welch gravierenden Eingriffen in Natur, Umwelt und Lebensraum zu rechnen ist.

Fulda-Main-Leitung / Unterlagen § 8 NABEG / Abschnitt A

Und dennoch, zu diesem Zeitpunkt der Planungen ist nur ein Bruchteil dessen erkennbar, was später an Zerstörung angerichtet wird. Eigentlich sollte die Bundesnetzagentur eine Kontrollfunktion ausüben, aber gemeinsam mit Politik und Übertragungsnetzbetreibern hat man nur mehr ein Ziel, den Netzausbau „koste es, was es wolle“ zu beschleunigen.

Wie geht es weiter?

Die Bundesnetzagentur erörtert die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem zuständigen Vorhabenträger (hier Fa. TenneT), den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. 
Der Erörterungstermin findet voraussichtlich in ca. drei Monaten statt und wird öffentlich bekanntgegeben. Sollten sich neue Erkenntnisse bzgl. der untersuchten Belange ergeben, kann die Bundesnetzagentur dem Vorhabenträger einen Prüfauftrag zur Einschätzung der neuen Sachverhalte erteilen. Danach fällt die Entscheidung über den endgültigen Trassen­korridor. Die Bundesfachplanung ist nun abgeschlossen.

Entscheidung über Trassenverlauf Fulda-Main-Leitung fällt

Die Fulda-Main-Leitung, früher P43 (BBPlG 17), ist eine 380 kV Höchstspannungsleitung und führt von Mecklar über Dipperz nach Bergrheinfeld/West. Sie  soll 2031 in Betrieb gehen und ist derzeit im sogenannten Bundesfachplanungsverfahren. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat die BI KIEBITZGRUNDaktiv bereits 2x eine Stellungnahme abgegeben.

2021-01-06-Stellungnahme zu den Vorplanungen der Fulda-Main-Leitung

2021-07-12-Stellungnahme Fulda-Main-Leitung zum Antrag der ÜNB nach § 6 NABEG

Nun soll die Entscheidung für den endgültigen Trassenverlauf fallen. Anfang Februar 2023 hat Übertragungsnetzbetreiber TenneT den möglichen Trassenverlauf für Abschnitt A von Mecklar nach Dipperz bei einer Informationsveranstaltung in Burghaun bekanntgegeben. Je weiter die Planungen fortschreiten umso lauter wird die Kritik an der Wechselstromtrasse, denn vielen Gemeinden wird erst jetzt bewusst, wie hart sie die Trassenführung treffen wird.

2023-02-07 Osthessen-News: Kritik an Fulda-Main in der Haunehalle: „Wir sagen NEIN zur 380 KV- Leitung“

Bis zum 26.05.2023 sind Privatpersonen, Vereine und Träger öffentlicher Belange aufgerufen, Stellungnahmen zu den Unterlagen nach § 8 NABEG für den Abschnitt A bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Durch zahlreiche Gesetzesänderungen wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits eingeschränkt um Planungs-verfahren zu beschleunigen. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits abgeschafft worden.

Wenn bei einem Vorhaben die Bundesfachplanung abgeschlossen wurde oder für den, von der BNetzA genehmigten Präferenzraum (Trassenkorridor) eine Strategische Umweltprüfung (STU) durchgeführt wurde, muss weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch eine Prüfung des Artenschutzes nach Bundesnatur-schutzgesetz durchgeführt werden.

Bei der STU werden Umweltbelange nicht in derselben Tiefe geprüft wie bei einer UVP. Daher dient auch diese Gesetzesänderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §43m) einzig der Beschleunigung beim Stromnetzausbau. Dies betrifft auch die weiteren Planungen zur Fulda-Main-Leitung. Daher ist die Abgabe einer Stellungnahme dringend erforderlich.

Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bundesfachplanungs-Unterlagen für Vorhaben 17, Abschnitt A

Die Einwendungen sind  an die Bundesnetzagentur zu richten:

Betreff: Vorhaben 17, Abschnitt A

elektronisch per Onlineformular unter www.netzausbau.de/vorhaben17-a

per E-Mail an: vorhaben17@bnetza.de


schriftlich
  An die
  Bundesnetzagentur

  Referat 805
  Postfach 8001
  53105 Bonn

Bahn legt Vorzugsvariante fest

Beitragsbild: Deutsche Bahn AG / Axel Hartmann

Beim Bahnprojekt Fulda-Gerstungen steht die Vorzugsvariante für den neuen, zweigleisigen Streckenverlauf fest. Die Eingaben und Stellungnahmen der Gemeinde Burghaun und die Proteste regionaler Bürgerinitiativen konnten die Planer bisher nicht überzeugen. Von der Ausfädelung bei Langenschwarz führt die Vorzugsvariante nach Bad Hersfeld, um dann östlich der Gemeinde Ronshausen auf die bestehende Strecke Richtung Erfurt einzufädeln.

Online-Informationsveranstaltung für interessierte Bürger:innen
zur Vorstellung der  Vorzugstrasse
am Donnerstag, den 31.03.2022, um 18:00 Uhr

https://www.db-buergerdialog.de/fulda-gerstungen

„Gewinner“ ist letztendlich die Stadt Bad Hersfeld, denn mit dem Fernverkehrshalt im bestehenden Bahnhof kann dieser aufgewertet werden. In Bezug auf den Deutschlandtakt könnte man die Frage stellen, welche Auswirkungen ein zusätzlicher Halt auf die Fahrzeiten hat. Verlierer, wie bei den meisten Infrastrukturprojekten bleiben Umwelt- und Naturschutz.

28 km Tunnel, 2 km Brücken und 11 km in freier Strecke – die Auswirkungen auf die betroffenen Regionen durch langjährige Baumaßnahmen sind enorm. Und dies für angeblich 10 Minuten verkürzte Fahrzeit zwischen Fulda und Erfurt. Ausgleichsmaßnahmen durch neue Biotope oder Anpflanzungen sind nur ein Tropfen (Tröpfchen) auf dem heißen Stein und dienen wahrlich nicht zur Kompensation der Umweltzerstörungen. Im Kiebitzgrund weiß man aus Erfahrung, wie lange die Region unter den massiven Bauarbeiten leiden wird.  Ob zusätzlich eine neue Stromtrasse durch den Kiebitzgrund gebaut wird ist bisher noch nicht thematisiert worden.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Deutsche Bahn stellt nun den Antrag auf Planfeststellung und reicht die Unterlagen zum Bahnprojekt Fulda-Gerstungen beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein.  Nachdem die Behörde diese auf Vollständigkeit geprüft hat, werden die Unterlagen für einen Monat in den zuständigen Gemeinden  ausgelegt und sind auch online einsehbar. Einwendungen von Kommunen, Behörden, Verbänden aber auch Privatpersonen können erneut schriftlich  abgegeben werden. Dazu muss die DB Stellung nehmen. Anschließend entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt ob ein Erörterungstermin zur Klärung aller Belange (z.B. Umwelt-, Lärmschutz,…) notwendig ist. Am Ende des Anhörungsverfahrens steht fest, ob das EBA den Planfeststellungsbeschluss erlassen und somit der DB das Baurecht erteilen wird.

03.02.2022 Wir starten in die zweite Runde!

Recht und Gesetz – Informationen für Grundstücksbesitzer von Wolfgang Baumann Fachanwalt für Verwaltungsrecht

„Zutritt für TenneT, Amprion und Co. zulassen?“

Mit über 400 Teilnehmern war unser Info-Abend im Januar zum Thema Betretungsverbot überaus erfolgreich. Viele Fragen werden nun in der Folgeveranstaltung aufgegriffen und weiter diskutiert: Donnerstag, 03. Februar um 19:00 Uhr

Formlose Anmeldung mit Namen und Ortsangabe unter: veranstaltung@stromautobahn.de
Der Zugangslink wird vor der Veranstaltung zugesendet.

Wie können Grundstücksberechtigte (Eigentümer, Nießbrauchberechtigte sowie Pächter und Mieter) gegen unberechtigtes Vorgehen von Vorhabenträgern (Netzbetreibern und deren beauftragte Firmen) bei Vorarbeiten für Stromleitungen (§ 44 EnWG) vorgehen?
 
Vorbemerkung:
 
Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben gemäß § 44 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bestimmte „Vorarbeiten” von Netzbetreibern für eine geplante Stromleitung grundsätzlich zu dulden: Es handelt sich dabei z.B. um „notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen, bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung”, auch naturschutzrechtliche Kartierungen, insbesondere die Erfassung von Lebensräumen besonders geschützter Arten.
1.

Damit Eigentümer und Nutzungsberechtigte überhaupt in die Pflicht genommen werden, muss der Träger des Vorhabens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt der Maßnahmen diese gegenüber dem Einzelnen bekannt geben oder ortsüblich in der Gemeinde bekannt machen, dass die Arbeiten beginnen (§ 44 Abs. 2 EnWG).

2.

Eigentümer und Nutzungsberechtigte können sich aber gegen Vorarbeiten zur Wehr setzen, wenn sie den Eindruck haben, die Vorarbeiten nicht dulden zu müssen; dies ist nach dem Gesetz auch ohne eine Begründung möglich. Die Grundstücksberechtigten müssen dem Netzbetreiber (NB) (am besten schriftlich) mitteilen, dass sie mit den Vorarbeiten nicht einverstanden sind (Betretungsverbot). Ab diesem Zeitpunkt sind jegliche Maßnahmen des Vorhabenträgers rechtlich unzulässig und zu unterlassen. Hierzu kann der Vorhabenträger gerichtlich verpflichtet werden.

3.

Vorarbeiten sind nicht voraussetzungslos zulässig, vielmehr müssen sie notwendig sein und sie müssen der Vorbereitung der Planung (oder der Baudurchführung) einer Stromtrasse dienen.

Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob Vergrämungsmaßnahmen für bestimmte naturschutzrechtlich geschützte Arten (z. B. für Feldhamster, Feldlerche, Eidechsen) im Vorfeld der Errichtung einer Stromleitung als Vorarbeiten zulässig sind. Bei Eingriffen in die Natur oder den Wasser-haushalt erforderliche Erlaubnisse und Genehmigungen muss der Netzbetreiber eigenständig vorher einholen und vorlegen können. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich um unverhältnismäßige bzw. auch nicht notwendige Maßnahmen. Dann müssen die Vorarbeiten (vorerst oder ganz) unterbleiben.

In jedem Fall müssen die Maßnahmen geeignet sein, den Bau der konkreten Stromleitung vorzu-bereiten, die Maßnahmen müssen den geringstmöglichen Eingriff darstellen (es darf also keine verträglichere Handlungsalternative geben) und die Maßnahmen müssen so schonend wie möglich durchgeführt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, handelt es sich um unverhältnis-mäßige bzw. rechtlich unzulässige Maßnahmen. Dann müssen die Vorarbeiten (vorerst oder ganz) unterbleiben.

4.

Weigert sich der an sich zur Duldung verpflichtete Grundstücksberechtigte Maßnahmen zu dulden und verhängt ein Betretungsverbot, kann der Netzbetreiber bei der zuständigen Behörde den Antrag stellen, durch Verwaltungsakt die Duldung dieser Maßnahmen verpflichtend anzuordnen (§ 44 Abs. 1 S. 2 EnWG). In dem Anordnungsverfahren wird geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die angekündigten Vorarbeiten vorliegen. Ist dies der Fall, erlässt die Planfeststellungsbehörde eine Duldungsanordnung, die üblicher Weise mit der Anordnung des Sofortvollzugs und eines Zwangsgelds verbunden ist. Ab diesem Zeitpunkt sind Rechtsbehelfe gegen die Duldungsanordnung innerhalb eines Monats zulässig. Bestandskräftige Duldungsanordnungen sind zu befolgen. Ansonsten können Schadensersatzansprüche des Vorhabenträgers entstehen.

5.

Unmittelbare Vermögensnachteile (insbesondere Schäden der Grundstücksberechtigten durch Vorarbeiten) hat der Vorhabenträger zu entschädigen. Im Zweifel legt die Planfeststellungsbehörde die Höhe der Entschädigung auf Antrag fest.

Online-Informationsveranstaltung am 20.01.2022

2022 wird das Entscheidungsjahr für den Kiebitzgrund. Welche Großprojekte werden die Region treffen? Die Fulda-Main-Leitung wird nach wie vor heiß diskutiert und daher ist es ratsam, sich auch über die negativen Auswirkungen dieser 380 kV Leitung zu informieren. Immer häufiger wird die Notwendigkeit des geplanten Übertragungsnetzausbaus hinterfragt, denn für die Energiewende sind vor allem dezentrale Energiekonzepte der Schlüssel zum Erfolg.

Erneut bietet das Aktionsbündnis der Trassengegner einen Informationsabend an und gibt damit Betroffenen entlang der geplanten großen Stromtrassen eine Stimme, um auf die konkreten Probleme für Gemeinden, Landwirte und Grundstücksbesitzer aufmerksam zu machen.

„Zutritt für Tennet, Amprion und Co. zulassen?“

Online-Informationsabend am Donnerstag, 20. Januar 2022 um 19:00 Uhr

mit Rechtsanwalt Wolfgang Baumann
und Dr. Werner Neumann (Sprecher des Arbeitskreis Energie im wissenschaftlichen Beirat des BUND e.V.)

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bitte mit Klarnamen teilnehmen. Link zur Veranstaltung:
https://zoom.us/j/92286887854?pwd=NnRxVENSbGtOL1lPK3paWllpYzlCdz09

Aktuell laufen entlang zahlreicher geplanter Stromtrassen Kartierungsarbeiten, Bodenuntersuchungen und weitere Vorarbeiten durch die Übertragungsnetzbetreiber. Ein Großteil der Betroffenen fühlt sich angesichts zahlreicher Fragestellungen, die mit dem Stromleitungsbau entstehen, alleine gelassen von den Vertretern aus Landes- und Bundespolitik. Denn die politischen Entscheidungsträger entziehen sich der Diskussion um den Sinn des massiven Netzausbaus, obwohl anhand aktueller energiepolitischer Entwicklungen mehr denn je deutlich wird, dass die Trassen-Planungen den europäischen Handel mit Atom- und Kohlestrom stärken.

Die Auswirkungen der Großprojekte würden massiv sein: Die Menschen vor Ort sehen sich Problemen gegenübergestellt wie abgeholzten Wäldern, einem zerstörtem Bodenleben, einer gefährdeten Trinkwasserversorgung, der drohenden Verschmutzung des Grundwassers und vielen weiteren. Dies scheint bislang kaum im öffentlichen Bewusstsein angekommen zu sein, denn Informationen und fundierte, abgeschlossene Forschungsprojekte zu den möglichen Umweltgefahren existieren kaum.

Vielen Betroffenen ist nicht bekannt, dass sie sich gegen Vorarbeiten für den Leitungsbau gegebenenfalls zur Wehr setzen können. Wann und warum dies wichtig ist, was es nützen kann und warum der geplante Übertragungsnetzausbau der Energiewende, dem Klimaschutz und Mensch und Umwelt schadet, erklären die Experten. Referent für die rechtlichen Fragen ist der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann.

Die Veranstaltung richtet sich nicht nur an Grundbesitzer und Pächter entlang der geplanten großen Trassen – Südlink, Südostlink, Ultranet, Fulda-Main-Leitung P43, Juraleitung P53, Ostbayernring und weitere -, sondern auch an all diejenigen, die sich für das Thema Stromnetzausbau und Energiewende interessieren. Dr. Werner Neumann, Sprecher des Arbeitskreis Energie im wissenschaftlichen Beirat des BUND e.V., wird in einem Impulsvortrag die Position des Umweltverbandes darstellen.

Dialogforum zur Fulda-Main-Leitung für Bürger:innen am 16.06.2021

In der Einladung (Datum 19.05.21) zum Dialogforum an die BI Kiebitzgrund-aktiv spricht Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)TenneT noch lapidar davon, dass die Antragsunterlagen auf Bundesfachplanung voraussichtlich im Mai bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht werden, obwohl dies für Abschnitt A der Fulda-Main-Leitung (P43) zwischen Mecklar und Dipperz bereits am 14.05.2021 erfolgt war.

Imagevideos und allgemeine Informationen wurden erst vier Wochen später (07.06.21) online gestellt und auf Einsicht in die Antragsunterlagen wartet man leider nach wie vor vergeblich. Ob die Dialogveranstaltungen am 15. und 16. Juni mehr Einblick in den Planungsprozess geben wird sich zeigen. Inzwischen wächst die Sorge in den betroffenen Gemeinden und mit Blick auf die Vorschlags-Variante für den Verlauf der Trasse regt sich auch vermehrt Widerstand. Seit Jahren bemüht sich die BI Kiebitzgrund-aktiv um mehr Transparenz in der Netzplanung. Dabei geht es nicht um den Verlauf einer Leitung, sondern immer um den Nachweis der netztechnischen Notwendigkeit.

Da zwingend erforderliche Prüfmechanismen fehlen, wurde das Gutachten von Prof. Dr. Lorenz Jarass und Dipl. Ing. Carsten Siebels gerade zum richtigen Zeitpunkt veröffentlicht und kann zur Versachlichung des Themas Netzausbau beitragen. „Ist SuedLink zwingend erforderlich? – Mit einer Zusatzuntersuchung der Fulda-Main-Leitung (P43)“. Unter den Auftraggebern waren u.a. auch die Gemeinden Hünfeld und Burghaun, der BUND und die N-ERGIE (ein großer regionaler Verteilnetzbetreiber in Nürnberg).

Das Aktionsbündnis der Trassengegner, dem auch die BI Kiebitzgrund-aktiv als Mitglied im BBgS angehört, wird alle Möglichkeiten prüfen, um den immer weiter ausartenden Netzausbau und somit auch die geplante 380 kV Leitung P43 – mit bis zu 70 m hohen Freileitungsmasten – zu verhindern. Der Fokus liegt dabei auf den möglichen Alternativen.

In einer Pressemitteilung des BBgS wurde u.a. auch die Frage nach einer zeitgemäßen Netzverstärkung des Hessenrings aufgeworfen. Denn bevor neue Leitungen geplant und gebaut werden, sollte die Optimierung des bestehenden Stromnetzes – vor allem aber des Verteilnetzes – im Vordergrund stehen.

Die ÜNB stellen zunehmend die eigenen wirtschaftlichen Interessen in den Vordergrund und nehmen durch gezielte Lobbyarbeit Einfluss auf politische Entscheidungen. Auch die P43 wurde unter diesen Voraussetzungen in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Der Netzentwicklungsplan Strom wird einem modernen Energiesystem nicht mehr gerecht und selbst die Kosten-Nutzen-Analysen für den Übertragungsnetzausbau fehlen.

Wer sich über das Gutachten von Prof. Jarass noch einmal informieren möchte, hier der aktuelle Veranstaltungshinweis:
BUND Einladung zum Online-Meeting am 16.06.21 – Vorstellung Gutachten SuedLink / P43
BUND Datenschutzhinweise zur Veranstaltung

P43 – Abschnitt A wird vorgestellt

Beitragsbild: TenneT Projektbeschreibung Fulda-Main-Leitung

ÜNB TenneT beabsichtigt die Antragsunterlagen nach § 6 NABEG für Abschnitt A der Fulda-Main-Leitung (P43) noch im Mai bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Das Korridornetz für die Trasse wurde inzwischen angepasst und am 15. Juni werden erste Ergebnisse bzw. die weiteren Schritte im Planungsprozess in einem „Dialogforum Fulda“ vorgestellt.

Inhalt der Veranstaltung:

  • Vorstellung des Vorschlagstrassenkorridors und der Alternativen
  • Untersuchungsrahmen
  • Antragsunterlagen
  • Antragskonferenz der BNetzA

Ab dem 8. Juni werden die weiterführenden Informationsgrundlagen auch online zur Verfügung gestellt.

Der Widerstand gegen die P43 wächst. Viele Bürgerinitiativen setzen sich im Aktionsbündnis der Trassengegner (SuedLink, SuedOstLink, Ultranet, Juraleitung, P43,…) für eine sinnvolle Energiepolitik ein. Die Energiewende wird seit Jahren durch politische Restriktionen verzögert während der überdimensionierte Übertragungsnetzausbau zu weiter steigenden Stromkosten führen wird.

Am 03. Mai wurde u.a. das aktuelle Gutachten von Prof. Dr. Lorenz Jarass der Öffentlichkeit vorgestellt, dessen Ziel es war, die netztechnische Notwendigkeit der Trassen SuedLink und P43 zu überprüfen – wissenschaftlich korrekt erarbeitet und auf Grundlage der Zahlen aus dem Netzentwicklungsplan der Übertragungsnetzbetreiber. Ergebnis: Die Fulda-Main-Leitung ist nicht zwingend erforderlich.

Es wird höchste Zeit, dass in der Netzplanung ein Umdenken stattfindet. Es gibt kostengünstigere und vor allem umweltverträglichere Alternativen. Dies haben die Referenten, bezugnehmend auf ihre jeweiligen Fachgebiete, anschaulich und nachvollziehbar belegen können. Thema der Veranstaltung: Neue Stromtrassen – überdimensioniert und europarechtswidrig – Perspektiven für die Bürgerenergie

Prof. Lorenz Jarass – Professor für Wirtschaftswissenschaften Hochschule RheinMain
https://youtu.be/NwfLE5nnm2E

Rechtsanwalt Wolfgang Baumann – Fachanwalt für Verwaltungsrecht / Würzburg
https://www.youtube.com/watch?v=Q1_1gyTJ5Fw&t=0s

Dr. Werner Neumann (BUND) – Sprecher des Arbeitskreises Energie im wissenschaftlichen Beirat des BUND
https://youtu.be/SZzU1QpEjH8

Rainer Kleedörfer – Leiter Zentralbereich Unternehmensentwicklung, Prokurist N-Ergie
https://youtu.be/jrilxYtZYXc

Nächste Runde Trassenwahn beginnt

Für Viele ist es ein Déjà-vu:  Der Kiebitzgrund wird erneut in die Trassenplanung einer Höchstspannungsleitung einbezogen. Übertragungsnetzbetreiber TenneT hat inzwischen mit der Vorplanung begonnen und will schnellstmöglich den Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) einreichen. Daher sind die betroffenen Kommunen bereits zu diesem frühen Zeitpunkt aufgefordert, Raumwiderstände zu benennen. Die P43 wird nun offiziell Fulda-Main-Leitung genannt. Die Werbetour ist angelaufen, in mehreren Infoveranstaltungen (vor allem online) will man Überzeugungsarbeit leisten.

Hintergrundinformationen (aus Sicht des ÜNB) findet man auf der Website Fulda-Main-Leitung

Inzwischen wurde das Thema auch in den regionalen Medien thematisiert, doch die Kritik für dieses Leitungsprojekt sollte sich weniger auf den Verlauf der Leitung (St.-Florians-Prinzip ist aktueller denn je) beziehen, als auf die netztechnische Notwendigkeit. Daher haben wir in einer ersten Stellungnahme zur Vorplanung unsere ablehnende Haltung gegenüber der Fulda-Main-Leitung bekräftigt.

>> Stellungnahme zur Vorplanung der Fulda-Main-Leitung <<

Die Bürgerinitiative KIEBITZGRUNDaktiv ist nach wie vor Mitglied im BBgS und setzt sich auch dort für einen bedarfsgerechten, volkswirtschaftlich vertretbaren und vor allem umweltschonenden Netzausbau ein. Wir sind mit vielen Partnern aus der Energiebranche vernetzt, haben gute Kontakte zum BUND, verfolgen deutschlandweit mit vielen anderen Bürgerinitiativen das gemeinsame Ziel, die Energiewende voranzubringen.  Wir werden juristisch beraten und auch ein Gutachten zur Kosten-Nutzen-Analyse des Übertragungsnetzausbaus wurde bereits gemeinsam mit vielen Kommunen in Auftrag gegeben. Doch am wichtigsten bleibt die Unterstützung der Bürger*innen vor Ort.

Daher unser dringender Appell an den Kiebitzgrund: Wir müssen wachsam bleiben, denn die Voruntersuchungen zur Fulda-Main-Leitung orientieren sich an den ehemaligen SuedLink-Planungen, als dieser noch als Freileitung realisiert werden sollte. Nur dieses Mal ist eine Erdkabelvariante (für den Kiebitzgrund) nicht im Gespräch.

SuedLink führt nicht durch Osthessen

Die Bundesnetzagentur hat sich festgelegt: Die HGÜ-Trasse SuedLink wird über Thüringen nach Bayern geführt werden. Für unsere Bürgerinitiative KIEBITZGRUNDaktiv ist dies nach sechs Jahren aktivem Widerstand ein klarer Erfolg. Ursprünglich als Freileitung geplant, wurde mit der politischen Entscheidung zur Erdverkabelung zwar ein neues Kapitel aufgeschlagen, aber erst das aktuelle Urteil der BNetzA gibt uns die Gewissheit, dass Osthessen und somit auch die Gemeinde Burghaun SuedLink frei bleiben wird.

Gemeinsam mit zahlreichen Bürgerinitiativen (BI) von Schleswig-Holstein bis nach Baden-Württemberg stehen wir im Bundesverband der BI gegen SuedLink (BBgS) der weiteren Planung  nach wie vor kritisch gegenüber. SuedLink ist ein europäisches Projekt und dient in erster Linie – wie auch die anderen HGÜ-Trassen in Deutschland – dem europäischen Stromhandel. Wir haben in vielen Beiträgen darüber berichtet. Das Märchen von der Windstromleitung wird spätestens dann entzaubert, wenn man die Energiepolitik unserer europäischen Nachbarn näher beleuchtet. Der Anteil an Atom- und Kohlestrom im Energiemix der Länder ist nach wie vor so groß, dass wir die Umsetzung der Energiewende durch diese gigantischen Stromhandelsleitungen in Gefahr sehen.

Während sich die osthessische Politikprominenz wegen SuedLink auf die Schultern klopft, wird in Berlin über das Bundesbedarfsplangesetz entschieden. Auch die Fulda-Main-Leitung (früher P43) soll auf diese Weise gesetzlich abgesichert in die weitere Netzplanung einbezogen werden – eine neue 380 kV Leitung, die Osthessen belasten wird. Obwohl alle Bundestagsabgeordneten und somit auch Michael Brand von zahlreichen Energieexperten, Umweltverbänden und Initiativen angeschrieben wurden, um auf die negativen Auswirkungen des überdimensionierten Übertragungsnetzausbaus hinzuweisen, erfolgte bisher keine nennenswerte Reaktion.

Dass sich Widerstand lohnen kann, haben wir am Beispiel SuedLink bewiesen. Jetzt sollten wir mit Unterstützung der breiten Allgemeinheit verhindern, dass über unsere Köpfe hinweg ein Übertragungsnetz geplant und gebaut werden soll, dessen Investitionskosten derzeit mit ca. 110 Milliarden Euro veranschlagt sind. Die Bürgerbeteiligung ist seit Corona auf Online-Pseudoveranstaltungen reduziert worden, in denen eine offene Diskussion und vor allem das wichtige „Netzwerken“ unter den Teilnehmern nicht mehr möglich ist. Auch wenn diese neue Vorgehensweise durch diverse Beschleunigungsgesetze vorsorglich legitimiert wurde, werden wir darauf achten, dass es dadurch keinen Freifahrtschein für Übertragungsnetzbetreiber durch leichtfertiges politisches Abnicken geben kann. Es bleibt  weiterhin spannend.