Bildquelle: BNetzA, Prüfbericht NEP 2030, 2.Entwurf
Allgemeine Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2030 (2. Entwurf)
Durch den internationalen Klimavertrag von Paris und den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sind politisch klare Richtlinien und Ziele formuliert worden, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Die Dekarbonisierung des Energiesystems voranzutreiben und dabei das Gleichgewicht zwischen Ökologie und Ökonomie aufrecht zu erhalten wird die Kernaufgabe künftiger Klima- und Energiepolitik sein.
Die Integration von Strom aus erneuerbaren Energien in die Netzinfrastruktur erfordert neue Richtlinien und Maßnahmen in der Netzplanung. Da Stromnetze auf Erzeugung und nicht auf Bedarf ausgerichtet werden, gerät die Planung des Netzausbaus zunehmend aus den Fugen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch der europäische Binnenmarkt und der damit einhergehende Stromhandel eine zunehmende Belastung für das Übertragungsnetz darstellt.
Da Netzausbau laut BNetzA kein „Wunschkonzert“ werden darf, muss sich dies auch auf die überzogenen Forderungen der ÜNB beziehen. Obwohl wir als Bürgerinitiative gegen SuedLink regelmäßig die Möglichkeiten zur Konsultation wahrnehmen, haben unsere Argumente, Einwände und Stellungnahmen anscheinend keinen Einfluss auf die Netzplanung. Solange Bürgerbeteiligung auf ein Anhörungsrecht beschränkt bleibt, werden wir den geplanten Netzausbau weder nachvollziehen können noch akzeptieren. Unsere Argumentation: „Stellungnahme NEP 2017-2030 / 2. Entwurf“ weiterlesen