Stellungnahme zum Planungsverfahren der Fulda-Main-Leitung fristgerecht eingereicht

Beitragsbild Quelle: https://www.tennet.eu/de/projekte/fulda-main-leitung#10668

Am 26.05.2023 endete die Beteiligungsfrist zu den Planungs-unterlagen nach § 8 NABEG, Abschnitt A, der Fulda-Main-Leitung.  Die BI KIEBITZGRUNDaktiv hat sich an der Konsultation beteiligt und erneut eine Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Drei Korridore waren in der Prüfung und obwohl die Vorzugsvariante den Kiebitzgrund nicht betreffen würde, ändert sich nichts an der grundlegenden Ablehnung gegen diese 380 kV Höchstspannungsleitung.

26.05.2023 – Stellungnahme Fulda-Main-Leitung zu den § 8 NABEG Unterlagen der ÜNB

Bei einem Infrastrukturprojekt in dieser Größenordung sind die Umweltauswirkungen verheerend. Erst nach Veröffentlichung der § 8 NABEG Unterlagen wurde deutlich, welche Belastungen auf Osthessen tatsächlich zukommen. In den  Informationsveranstaltungen von TenneT noch verharmlost, kann man nun auf hunderten Seiten nachlesen, mit welch gravierenden Eingriffen in Natur, Umwelt und Lebensraum zu rechnen ist.

Fulda-Main-Leitung / Unterlagen § 8 NABEG / Abschnitt A

Und dennoch, zu diesem Zeitpunkt der Planungen ist nur ein Bruchteil dessen erkennbar, was später an Zerstörung angerichtet wird. Eigentlich sollte die Bundesnetzagentur eine Kontrollfunktion ausüben, aber gemeinsam mit Politik und Übertragungsnetzbetreibern hat man nur mehr ein Ziel, den Netzausbau „koste es, was es wolle“ zu beschleunigen.

Wie geht es weiter?

Die Bundesnetzagentur erörtert die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen mit dem zuständigen Vorhabenträger (hier Fa. TenneT), den Trägern öffentlicher Belange und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben. 
Der Erörterungstermin findet voraussichtlich in ca. drei Monaten statt und wird öffentlich bekanntgegeben. Sollten sich neue Erkenntnisse bzgl. der untersuchten Belange ergeben, kann die Bundesnetzagentur dem Vorhabenträger einen Prüfauftrag zur Einschätzung der neuen Sachverhalte erteilen. Danach fällt die Entscheidung über den endgültigen Trassen­korridor. Die Bundesfachplanung ist nun abgeschlossen.