Bahn legt Vorzugsvariante fest

Beitragsbild: Deutsche Bahn AG / Axel Hartmann

Beim Bahnprojekt Fulda-Gerstungen steht die Vorzugsvariante für den neuen, zweigleisigen Streckenverlauf fest. Die Eingaben und Stellungnahmen der Gemeinde Burghaun und die Proteste regionaler Bürgerinitiativen konnten die Planer bisher nicht überzeugen. Von der Ausfädelung bei Langenschwarz führt die Vorzugsvariante nach Bad Hersfeld, um dann östlich der Gemeinde Ronshausen auf die bestehende Strecke Richtung Erfurt einzufädeln.

Online-Informationsveranstaltung für interessierte Bürger:innen
zur Vorstellung der  Vorzugstrasse
am Donnerstag, den 31.03.2022, um 18:00 Uhr

https://www.db-buergerdialog.de/fulda-gerstungen

„Gewinner“ ist letztendlich die Stadt Bad Hersfeld, denn mit dem Fernverkehrshalt im bestehenden Bahnhof kann dieser aufgewertet werden. In Bezug auf den Deutschlandtakt könnte man die Frage stellen, welche Auswirkungen ein zusätzlicher Halt auf die Fahrzeiten hat. Verlierer, wie bei den meisten Infrastrukturprojekten bleiben Umwelt- und Naturschutz.

28 km Tunnel, 2 km Brücken und 11 km in freier Strecke – die Auswirkungen auf die betroffenen Regionen durch langjährige Baumaßnahmen sind enorm. Und dies für angeblich 10 Minuten verkürzte Fahrzeit zwischen Fulda und Erfurt. Ausgleichsmaßnahmen durch neue Biotope oder Anpflanzungen sind nur ein Tropfen (Tröpfchen) auf dem heißen Stein und dienen wahrlich nicht zur Kompensation der Umweltzerstörungen. Im Kiebitzgrund weiß man aus Erfahrung, wie lange die Region unter den massiven Bauarbeiten leiden wird.  Ob zusätzlich eine neue Stromtrasse durch den Kiebitzgrund gebaut wird ist bisher noch nicht thematisiert worden.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Deutsche Bahn stellt nun den Antrag auf Planfeststellung und reicht die Unterlagen zum Bahnprojekt Fulda-Gerstungen beim zuständigen Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein.  Nachdem die Behörde diese auf Vollständigkeit geprüft hat, werden die Unterlagen für einen Monat in den zuständigen Gemeinden  ausgelegt und sind auch online einsehbar. Einwendungen von Kommunen, Behörden, Verbänden aber auch Privatpersonen können erneut schriftlich  abgegeben werden. Dazu muss die DB Stellung nehmen. Anschließend entscheidet das Eisenbahn-Bundesamt ob ein Erörterungstermin zur Klärung aller Belange (z.B. Umwelt-, Lärmschutz,…) notwendig ist. Am Ende des Anhörungsverfahrens steht fest, ob das EBA den Planfeststellungsbeschluss erlassen und somit der DB das Baurecht erteilen wird.