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Am 14. Oktober fand die mit Spannung erwartete Öffentliche Anhörung im Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes (20.04.2015) zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus, sowie der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung (20.07.2015) statt. Auch das Eckpunkte-Energiewende-Papier von CDU, CSU und SPD (01.07.2015), die aktuelle Formulierungshilfe (25.09.015) und der Kabinettsbeschluss vom 07.10.2015 mussten berücksichtigt werden.
Vertreter der Bürgerinitiativen gegen SuedLink hatten an diesem Tag keine Möglichkeit selbst angehört zu werden, denn das politische Berlin will über den eigentlichen Bedarf der Trassen weiterhin nicht verhandeln. Fachlich fundierte, aber kritische Stimmen zum überdimensionierten Netzausbau hatte man bei dieser Anhörung umsonst erwartet. Tjark Bartels, Landrat LK Hameln-Pyrmont und Sprecher des Hamelner Kreises (Zielvorstellung: Akzeptanz der HGÜ-Trassen bei erweiterter Erdverkabelung), stellte Vorschläge zu den Gesetzesänderungen vor, die mit Hilfe der Anwaltskanzlei deWitt erarbeitet worden waren. Leider wurde auch in seinem Statement ausgeklammert, dass bisher niemand die Notwendigkeit der HGÜ-Trassen unabhängig geprüft hat.
Die Stellungnahmen der ausgewählten Experten kann man inzwischen online abrufen. Auch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) kamen zu Wort. Zwar wurde die Akzeptanz der HGÜ-Leitungen durch die Bevölkerung als wichtiges Kriterium für einen reibungslosen Netzausbau erkannt und die Erweiterung der Erdverkabelung begrüßt, doch dann folgte ein dickes ABER:
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