Die Fulda-Main-Leitung, früher P43 (BBPlG 17), ist eine 380 kV Höchstspannungsleitung und führt von Mecklar über Dipperz nach Bergrheinfeld/West. Sie soll 2031 in Betrieb gehen und ist derzeit im sogenannten Bundesfachplanungsverfahren. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat die BI KIEBITZGRUNDaktiv bereits 2x eine Stellungnahme abgegeben.
2021-01-06-Stellungnahme zu den Vorplanungen der Fulda-Main-Leitung
2021-07-12-Stellungnahme Fulda-Main-Leitung zum Antrag der ÜNB nach § 6 NABEG
Nun soll die Entscheidung für den endgültigen Trassenverlauf fallen. Anfang Februar 2023 hat Übertragungsnetzbetreiber TenneT den möglichen Trassenverlauf für Abschnitt A von Mecklar nach Dipperz bei einer Informationsveranstaltung in Burghaun bekanntgegeben. Je weiter die Planungen fortschreiten umso lauter wird die Kritik an der Wechselstromtrasse, denn vielen Gemeinden wird erst jetzt bewusst, wie hart sie die Trassenführung treffen wird.
Bis zum 26.05.2023 sind Privatpersonen, Vereine und Träger öffentlicher Belange aufgerufen, Stellungnahmen zu den Unterlagen nach § 8 NABEG für den Abschnitt A bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Durch zahlreiche Gesetzesänderungen wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung bereits eingeschränkt um Planungs-verfahren zu beschleunigen. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unter bestimmten Voraussetzungen bereits abgeschafft worden.
Wenn bei einem Vorhaben die Bundesfachplanung abgeschlossen wurde oder für den, von der BNetzA genehmigten Präferenzraum (Trassenkorridor) eine Strategische Umweltprüfung (STU) durchgeführt wurde, muss weder eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) noch eine Prüfung des Artenschutzes nach Bundesnatur-schutzgesetz durchgeführt werden.
Bei der STU werden Umweltbelange nicht in derselben Tiefe geprüft wie bei einer UVP. Daher dient auch diese Gesetzesänderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG §43m) einzig der Beschleunigung beim Stromnetzausbau. Dies betrifft auch die weiteren Planungen zur Fulda-Main-Leitung. Daher ist die Abgabe einer Stellungnahme dringend erforderlich.
Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Bundesfachplanungs-Unterlagen für Vorhaben 17, Abschnitt A
Die Einwendungen sind an die Bundesnetzagentur zu richten:
Betreff: Vorhaben 17, Abschnitt A
• elektronisch per Onlineformular unter www.netzausbau.de/vorhaben17-a
• per E-Mail an: vorhaben17@bnetza.de
• schriftlich
An die
Bundesnetzagentur
Referat 805
Postfach 8001
53105 Bonn