Während sich deutschlandweit Familien über Weihnachten eine kurze Auszeit gönnten und man sich über kreative Geschenke freuen konnte (s.Bild), tickt die Uhr für die nächste Entscheidung bei SuedLink unaufhaltsam weiter. Der Vorzugskorridor für die Trasse wurde vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT ermittelt und gemeinsam mit den alternativen Trassen-Vorschlägen aus dem Bürgerdialog bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Zurzeit prüft die BNetzA die Antragsunterlagen. Auf Nachfrage von Frau Fritzsche (Koordinatorin der Bürgerinitiativen gegen SuedLink) zum weiteren Ablauf, antwortete der Projektleiter für SuedLink bei der BNetzA, Herr Serong:
…Die BNetzA prüft nun zunächst sorgfältig die Vollständigkeit des Antrages, auch vor dem Hintergrund, dass die Genehmigungsbehörde auf der Grundlage des Antrages die Orte für die Antragskonferenzen festlegen muss. Die Konferenzen können erst dann stattfinden, wenn die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen festgestellt werden können. Ein ausdrückliches Zeitlimit existiert hierfür nicht, aber die Konferenzen sollen im Zusammenhang mit der Soll-Frist in § 7 Abs. 5 NABEG so schnell wie rechtssicher möglich – unter Einhaltung einer angemessenen Frist zur Vorbereitung für die Teilnehmer – erfolgen…
Ein neues Jahr beginnt, doch es hat sich nichts geändert. Die Hinhaltetaktik geht weiter, man versucht die Menschen zu beruhigen und in Sicherheit (?) zu wiegen. Auf der einen Seite soll angeblich eine angemessene Prüfung der Antragsunterlagen stattfinden – Tausende von Seiten, innerhalb kürzester Zeit! Seit dem 12.12.2014, dem offiziellen Antragsdatum, sind schon drei Wochen vergangen! Inklusive der vielen Feiertage und wahrscheinlich auch dem einen oder anderen Urlaubstag! Wie sorgfältig prüft man – nach Aussage BNetzA angeblich 17 große Ordner mit 14 Personen – in dieser Zeit?
Auf der anderen Seite steht eine im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (!) geregelte verkürzte Frist. Rücksichtnahme bei Terminen auf die Bevölkerung haben wir schon bei TenneT vermisst, also haben wir auch von der BNetzA kein Entgegenkommen zu erwarten. Die Bundesnetzagentur legt auf Grund der Ergebnisse der Antragskonferenz den Untersuchungsrahmen für die Bundesfachplanung fest.
Was bedeutet nun Soll-Frist? § 7 Abs. 5 NABEG besagt:
Die Festlegung des Untersuchungsrahmens soll innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein.
Das heißt, der Countdown läuft: Am 12.02.2015 ist laut Gesetz Stichtag, es verbleiben – vom heutigen Datum an gerechnet – noch 43 Tage!
Allerdings sollten in diesem Zeitrahmen auch die Antragskonferenzen stattgefunden haben. Dazu ebenfalls die Aussage von Herrn Serong:
…Sie werden unserer Pressemitteilung vermutlich entnommen haben, dass die BNetzA noch Überarbeitungsbedarf bei dem eingegangenen Antrag sieht. Wir werden Anfang nächsten Jahres diesen Überarbeitungsbedarf gegenüber den Vorhabenträgern ganz konkret benennen. Derzeit kann ich Ihnen daher noch nicht sagen, wann die Antragskonferenzen genau stattfinden werden…
In der Fuldeaer Zeitung vom 30.12.2014 ist dazu von TenneT Projektleiter Dr. Christoph Thiel zu lesen:
….Eine Konferenz pro Landkreis werden wir bei 29 beteiligten Kreisen aber nicht schaffen…
Also wäre auch das geklärt, nur Wenige werden die Möglichkeit zur Anhörung innerhalb der Antragskonferenzen erhalten, obwohl diese zur Informationsbeschaffung dienen sollen. Wird im Landkreis Fulda überhaupt eine Antragskonferenz stattfinden? Wer darf sprechen, wie lange dauert die Redezeit? Dazu erneut Herr Serong:
…Die Antragskonferenzen sind öffentlich. Zu Ihnen werden alle Träger Öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit rechtzeitig eingeladen werden. Die Einladung der Öffentlichkeit erfolgt über die Internetseite der BNetzA (nach Anmeldung auch über unseren Newsletter) sowie über örtliche Tageszeitungen in dem Gebiet, auf das sich die beantragten Korridore voraussichtlich auswirken werden.
In der Konferenz hat jeder Teilnehmer ein Rederecht. Es können auch schriftliche Stellungnahmen im Bundesfachplanungsverfahren – und damit auch in der Antragskonferenz – abgegeben werden. Die Abgabe einer Stellungnahme ist jedoch keine Voraussetzung, um an der Antragskonferenz teilnehmen zu können…
Wie man es dreht und wendet, so sehr man versucht Licht in das Paragrafengewirr und den Verfahrensablauf zu bringen, am Ende bleibt immer das gleiche Gefühl: Wir haben keine Chance auf irgendeine Einflussnahme bei SuedLink.
Also warum machen wir Bürgerinitiativen uns noch die Arbeit und kämpfen weiter? Es kann nicht sein, dass wir Bürger für eine verfehlte Energiewendepolitik die Rechnung tragen sollen. Und zwar alleine! Es ist wichtig, dass die Menschen begreifen, welch unsägliches Spiel hier mit uns getrieben wird. Wir dürfen im Widerstand gegen SuedLink nicht nachlassen, denn ansonsten haben wir unsere Zukunft verspielt. Im Netzentwicklungsplan steht bereits deutlich, wie sich Tennet und Co. ein Deutschland in den kommenden Jahren vorstellen:
SuedLink ist nur der Anfang! Für uns aber der Anfang vom Ende! Dagegen wehren wir uns!
Energie-Zukunft berichtet: Deutschland hat im Jahr 2013 Strom im Wert von 3,76 Milliarden Euro in das Ausland exportiert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Bundestag, Bärbel Höhn, hervor. Im gleichen Jahr importierte Deutschland Strom für insgesamt 1,81 Milliarden Euro. Damit hat die Bundesrepublik vergangenes Jahr insgesamt mehr als 1,9 Milliarden Euro Netto am Verkauf seines Stromüberflusses an das Ausland verdient.
Der Überschuss hat sich vor allem wegen der Erneuerbarer Energien im Vergleich zu 2010 nahezu verdoppelt. Also wozu der gigantische Netzausbau? Stromhandel! Europaweit, international, lukrativ für alle – nur wir Bürger bleiben auf der Strecke, denn die Voraussetzungen für das große Geschäft werden auf unsere Kosten geschaffen. Strompreise erhöhen sich jedes Jahr dramatisch, Subventionen werden durch unsere Steuern finanziert, das Risiko tragen wir fast alleine und letztendlich sollen wir nun unsere Gesundheit, unsere Umwelt und unsere Altersvorsorge (was unsere Immobilien vielfach sind) durch Wertminderung verlieren. Gute Nacht Deutschland!
Also heißt es weiterhin informieren, kämpfen, Einspruch erheben!
An alle Trassengegner:
Es wird höchste Zeit, die Einsprüche vorzubereiten um sie dann, nach dem Datum der Antragskonferenzen, fristgerecht bei der Bundesnetzagentur einreichen zu können!
Die Einspruchsfrist beginnt nach den öffentlichen Antragskonferenzen und dauert einen Monat.
Also wappnet euch, der Kampf geht in die entscheidende Phase!