Einwendungen zu SuedLink (§8 NABEG)

Beitragsbild Quelle: Arge SuedLink, TenneT TSO, TransnetBW – ILF WebGis  – © GeoBasis-DE


Stellungnahme der Bürgerinitiative KIEBITZGRUNDaktiv im Rahmen der Bundesfachplanung für die Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach (Vorhaben 3), Abschnitt D (Gerstungen – Arnstein) und Wilster – Grafenrheinfeld (Vorhaben 4), Abschnitt D (Gerstungen – Grafenrheinfeld)

Obwohl der Kiebitzgrund von den aktuellen Planungen nicht mehr betroffen ist, war es wichtig, sich in diesem letzten Schritt der Bundesfachplanung noch einmal an der Konsultation zu beteiligen, da nun der endgültige Trassenverlauf von SuedLink durch die Bundesnetzagentur festgelegt wird. Gemeinsam haben sich alle Trassengegner (Vorschlagskorridor und Alternativkorridor) gegen den Bau der HGÜ-Leitung ausgesprochen, mit allgemeinen und regionalen Kritikpunkten, die in der Gesamtheit erkennen lassen, dass SuedLink ein ökologisches wie auch ökonomisches Risiko darstellt.


Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§9 NABEG) geben wir hiermit fristgerecht unsere Einwendungen/Stellungnahme zu den Unterlagen (§8NABEG) der Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH und Transnet BW GmbH zu o.g. Vorhaben ab.

Beteiligungsverfahren allgemein

Die Bundesfachplanung ermöglicht den betroffenen Bürgern von Seiten des Gesetzgebers erst in der fünften Verfahrensstufe – der Planfeststellung – die Möglichkeit des gerichtlichen Rechtsschutzes. Nach inzwischen jahrelanger Trassenplanung ist keine ergebnisoffene Bewertung mehr zu erwarten, Klagemöglichkeiten geraten zu diesem späten Zeitpunkt praktisch zur Farce. Dies führt zwar zu der vom BMWi angestrebten Beschleunigung des Netzausbaus, missachtet aber das völkerrechtliche, auch für Deutschland verbindliche Abkommen der Aarhus Konvention.

Ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Prüfung von Alternativen wurde vor Jahren politisch über den Bau von SuedLink entschieden – mit einem Netzentwicklungsplan der ÜNB als Vorlage, der den verbindlichen Klimazielvorgaben (bis heute) nicht gerecht werden kann. Die Möglichkeit, über Konsultationsverfahren Bedenken und Einwendungen vorzutragen, blieb letztendlich ohne signifikante Berücksichtigung der Bürgerinteressen und hat bislang keine Auswirkungen auf das Planungsverfahren  gezeigt. Im Gegenteil,  das Bermudadreieck ÜNB-Politik-BNetzA verschluckt am Ende all unsere Kritik und stellt einzig die Weichen für einen gigantischen Netzausbau, der zusätzlich durch Beschleunigungsmechanismen (siehe NABEG) unterstützt wird.

Die umfangreichen Unterlagen innerhalb einer Konsultationsfrist von wenigen Wochen sachgerecht prüfen zu können, ist faktisch nicht möglich. Dennoch möchten wir deutlich zum Ausdruck bringen, dass ein überdimensionierter Stromnetzausbau, der Energie einzig räumlich zu verschieben vermag, keinen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten kann.

Die Bundesnetzagentur bezeichnet sich selbst als unabhängigen und kompetenten  Ansprechpartner im Bereich Energie. Dennoch findet die Forderung nach einer umwelt- und klimaverträglichen Transformation des Energiesystems keine ausreichende Beachtung. Nach § 12a Absatz 2 EnWG sind der Netzplanung wahrscheinliche Entwicklungen zu Grunde zu legen. Um eine tragfähige klima- und energiepolitische Zukunft abbilden zu können, ist der Netzausbaubedarf in erster Linie der notwendigen Verknüpfung aller Energiesektoren (Strom-Wärme-Gas) anzupassen. Netzentwicklungspläne müssen dementsprechend aufeinander abgestimmt werden. Interessen von Großindustrie, Energiekonzernen und ÜNB sind nicht vorrangig zu berücksichtigen.

Den gesellschaftlichen Konsens begründet man durch öffentliche Beteiligungsverfahren. Doch die eingeforderte regionale Kooperation zur Ermittlung von Raumwiderständen scheint letztendlich nur das Ziel zu verfolgen, Netzausbaumaßnahmen wie den SuedLink durch beschleunigte Verfahren voranzutreiben. Regionale und dezentrale Lösungskonzepte werden in der Bewertung frühzeitig ausgeschlossen, Bürgerbeteiligung somit ad absurdum geführt.

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