Bundesfachplanung? Einspruch!

Viele Informationen erreichen uns zum anstehenden Verfahren der Bundesfachplanung, manche sind verwirrend und es kann mühsam sein, sich im Dschungel der Fristen, Gesetze und Behörden zurechtzufinden. Die Bundesnetzagentur prüft die Antragsunterlagen von Übertragungsnetzbetreiber TenneT auf Vollständigkeit und dann, wenn die Termine für die Antragskonferenzen feststehen, haben wir Bürger die Gelegenheit, Einspruch zu erheben, bzw. unsere Meinung zu äußern.

Kein leichtes Unterfangen, denn Viele fragen sich:

Einspruch erheben, wie macht man das? Was muss ich berücksichtigen? An wen muss ich mich wenden? Wie kann ich am besten Einfluss nehmen? Zählt meine Meinung überhaupt?

Solche und ähnliche Fragen werden uns Bürgerinitiativen in letzter Zeit häufig gestellt. Wir werden versuchen, mit einer Zusammenfassung der Möglichkeiten ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber als kleine Start- und Motivationshilfe.

Zuerst gilt: Keine Angst vorm „Bösen Wolf“ – das Einzige, das zählt, ist Ihre/eure Meinung!

Die Bundesnetzagentur wird über die Bedenken der Menschen vor Ort nicht einfach hinwegsehen können, denn der Konsens mit den Bürgern ist der Schlüssel zum Erfolg des Netzausbaus. Also gilt es, konkrete Hinweise auszuarbeiten. Ein: „Ich will die Trasse nicht!“, wird hier nicht reichen. Wenn wir uns und unsere Heimat schützen wollen, müssen wir uns ernsthaft Gedanken machen. In den Antragskonferenzen können wir persönlich Stellung nehmen (Bleibt immer die Frage wieviel Zeit man dazu hat). Aber auch schriftlich sind Hinweise bzw. Einsprüche möglich.

  • Was ist mir wichtig?
  • Wovor habe ich Angst?
  • Worauf sollte Rücksicht genommen werden?
  • Warum bin ich gegen den geplanten Netzausbau bzw. Verlauf der SuedLink-Trasse?
  • Was würde sich durch die Stromtrasse ändern?
  • Welche negativen Auswirkungen hätte der SuedLink für mich, meine Familie?
  • Was fordere ich?
  • Brauchen wir diesen Netzausbau?
  • Wie kann Energiewende gelingen?
  • Welche gesetzlichen Richtlinien könnten mir bei der Begründung helfen?

Die Bundesnetzagentur ist bemüht, die Bedenken der Bürger und Bürgerinnen zu zerstreuen und immer bereit, Antworten zu geben. Angeblich häufig gestellte Fragen sind folgendem Link zu entnehmen:

→  →  → BNetzA – Fragen und Antworten

Die aktuell eingereichten Unterlagen von TenneT zu SuedLink sind als ein erster Vorschlag verschiedener Trassenmöglichkeiten zu betrachten. Der Vorschlagskorridor von TenneT und die verschiedenen Alternativen werden geprüft. In dieser Phase des Verfahrens haben wir nur die Möglichkeit Hinweise zu geben und können dadurch unsere persönliche Meinung und ablehnende Haltung deutlich zum Ausdruck bringen, aber der Einspruch hat keine rechtliche Wirkung im Sinne eines förmlichen Rechtsbehelfs.

Ablauf und Fristen:
Ein weiteres Positionspapier der Bundesnetzagentur kann ebenfalls einige Bedenken zerstreuen und ist wahrscheinlich den vielen Fragen geschuldet, die uns zurzeit beschäftigen. Die Antwort auf: „Welche Fristen gelten und bis zu welchem Zeitraum ist Widerspruch möglich?“, findet man ebenfalls mit einem Klick auf nachfolgenden Link :

→  →  → BNetzA – Ablauf und Fristen bei der Bundesfachplanung

Fakten:
Verschiedene Gesetze regeln den Netzausbau: Von der Feststellung der Notwendigkeit neuer Stromleitungen im BBPlG (Bundesbedarfsplangesetz) bis hin zur beschleunigten Umsetzung der wichtigsten Leitungsbauvorhaben im NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz), alles ist per Gesetz festgeschrieben. Man verliert sehr schnell den Überblick wenn man versucht den zahlreichen Paragrafen und Querverweisen zu folgen. Kein Hobby, das man sich freiwillig sucht. Juristen unter uns sind hier eindeutig im Vorteil, aber auch ohne Studium werden wir um unser Recht kämpfen. TenneT beruft sich gerne auf den engen Spielraum, der durch die Gesetzeslage entsteht. Dr. Christoph Thiel, TenneT Projektleiter bei SuedLink, bestätigte bereits, dass es kein Problem sei, den kompletten SuedLink zu verkabeln, allein der Gesetzgeber sieht diese Möglichkeit eben nicht vor. Auch das wollen wir ändern!

Um dennoch alle Möglichkeiten der Beteiligung an der Bundesfachplanung nutzen zu können, hier einige wichtige Informationen und Erklärungen:

Die Antragskonferenzen:
Noch weiß niemand wann, wo und wieviele Antragskonferenzen stattfinden werden. Sie dienen zur Ermittlung derjenigen Korridore, die in der Bundesfachplanung untersucht werden. Also werden 1. der Vorschlag von TenneT und 2. all jene Alternativtrassenkorridore, die positiv bewertet werden, sprich planerisch umsetzbar wären, in die Untersuchungen einbezogen.

Einspruch und Hinweise:
Theoretisch können sogar immer noch neue Trassenvarianten eingereicht werden. Die BNetzA spricht in diesem Planungsschritt von konstruktiver Mithilfe und wichtigen Detailinformationen der Bevölkerung. Jeder Einspruch zu den bekannten Trassenvorschlägen muss berücksichtigt und bewertet werden. Das klingt zwar gut, doch wie bisher mit Widersprüchen in der Praxis umgegangen wird, sieht man aus dem Dialogverfahren von TenneT. Auf 2573 Seiten kann man den Dialogprozess verfolgen, eine mühsame Aufgabe, den eigenen regionalen Abschnitt in dem Durcheinander überhaupt erst zu finden. Beim Lesen wird schnell klar, TenneT antwortet  immer mit den gleichen Phrasen. Manchmal erkennt man auch Textbausteine, die bereits an anderer Stelle verwendet wurden.

Es ist nun unsere vorrangige Aufgabe, der BNetzA zu verdeutlichen, dass unsere Einsprüche sehr wohl gerechtfertigt, zu beachten und ernsthaft zu prüfen sind! Die meisten Landräte unterstützen unseren Widerstand, das macht zusätzlich Mut.

Einspruch der Landräte:
Stellvertretend für die von SuedLink betroffenen Landkreise hat Landrat Tjarek Bartels (Hameln-Pyrmont)  am 06.01.2015 die Hamelner Erklärung bei der Bundesnetzagentur eingereicht und beim Präsidenten Jochen Homann die Zurückweisung des TenneT-Antrages gefordert. Am 12. Januar wollen die Landräte nach Berlin reisen, um dort für weitere Unterstützung bei den Bundestagsabgeordneten zu werben.

Individueller Einspruch:
Für jeden von uns sind andere Gründe für den Widerspruch wichtig. Die einen fürchten sich vor den negativen gesundheitlichen Auswirkungen, gerade wenn man schon Vorerkrankungen hat. Die anderen würden zu nahe an den Masten (im geplanten Korridor) wohnen und haben begründete Zweifel an der Einhaltung eines Mindestabstandes.

  • Gesundheit ist gefährdet
  • Die Risiken werden vernachlässigt
  • Es gibt keine Erfahrungswerte für dieses Pilotprojekt
  • Nähe zum Trassenkorridor
  • Überbelastung in meiner Region durch bereits bestehende Infrastrukturprojekte
  • Umwelt und Natur in Gefahr
  • Lebensqualität stark beeinträchtigt
  • Wertverlust meiner Immobilie
  • Kein Nutzen für die Region
  • Landflucht und Landsterben
  • Die Energiewende hat kein Konzept
  • Netzausbau ist überdimensioniert

… und natürlich gibt es noch viele weitere Gründe die angeführt und individuell beschrieben werden können. Planerische Einwände und Begründung von Raumwiderständen sind für die BNetzA in der Beurteilung wichtig und könnten die Entscheidung beeinflussen. Also dann, wir hoffen auf rege Unterstützung und wünschen viel Erfolg. Wer möchte, dem stehen die Bürgerinitiativen soweit möglich mit Rat und Tat zur Seite.

Den Einspruch mit Datum (nach der Antragskonferenz) und Unterschrift versehen, per FAX oder Brief an die Bundesnetzagentur schicken. Wer an einer Antragskonferenz teilnimmt, kann auch dort seinen Einspruch in schriftlicher Form abgeben und sich im mündlichen Beitrag vielleicht auf das Wesentliche beschränken, um dem knappen Zeitfenster gerecht zu werden.

Am Ende der Bundesfachplanung steht die Entscheidung für den Trassenkorridor von SuedLink. Unwiderruflich. In diesem Korridor wird dann der SuedLink gebaut. In welcher Form, als Freileitung oder Erdverkabelung, welche Mastenform usw. wird im anschließenden Planfeststellungsverfahren entschieden.

Der endgültige Planfeststellungsbeschluss könnte dann in einem Rechtsbehelfsverfahren gerichtlich geprüft werden. Hoffen wir, dass vorher die Vernunft siegt und es gar nicht erst zu einer Klage kommen muss.