Die Energiewende wird sichtbar: Durch die Energiewende und den wachsenden europäischen Stromhandel wird der geplante umfangreiche Ausbau der deutschen Höchstspannungsnetze begründet. Bis 2022 soll eine 800 Kilometer lange Stromtrasse durch Deutschland gebaut werden. Ziel ist die Schaffung von Voraussetzungen für mehr Wettbewerb auf den Märkten für Energieerzeugung, Energiehandel und Energielieferungen. Die Netzbetreiber TenneT und TransnetBW präsentierten am 05. Februar 2014 einen ersten Vorschlag für die 800 Kilometer lange Haupttrasse des Projekts “SuedLink” – und ein größerer Teil der Route führt auch durch Hessen, genauer gesagt: Direkt durch den Kiebitzgrund.
Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Seit dem Jahr 2011 übernimmt die Bundesnetzagentur zudem Aufgaben im Bereich des Netzentwicklungsplans.
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit der Bundesnetzagentur im Energiebereich sind das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG).
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen (Netzbetreiber) werden von der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden überwacht. Das Energieversorgungsnetz wird sowohl von Energielieferanten („Netznutzern“) zur Belieferung von Kunden als auch von Kraftwerksbetreibern zur Einspeisung von Elektrizität benötigt. In Deutschland sind vier Netzbetreiber tätig: Amprion, TransnetBW, Tennet TSO und 50Hertz Transmission. Sie haben sich zum deutschen Netzregelverbund zusammengeschlossen, um das Gleichgewicht von Verbrauch und Erzeugung elektrischer Leistung in untereinander verbundenen Stromnetzen zu optimieren. Damit diese Monopolstellung nicht ausgenutzt wird um ausgewählte Netznutzer zu bevorzugen bzw. zu benachteiligen, müssen Regulierungsbehörden den fairen Zugang zu den Energieversorgungsnetzen sicherstellen. Das ist u.a. auch die Aufgabe der Bundesnetzagentur.
Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
Seit 2011 erfüllt die Bundesnetzagentur darüber hinaus verschiedene Aufgaben beim Ausbau der Stromnetzinfrastruktur. Da die deutschen Stromnetze in ihrem jetzigen Zustand nur bedingt auf den zusätzlichen Transport großer Mengen erneuerbarer Energien vorbereitet sind, wurde die Bundesnetzagentur mit Verabschiedung des NABEG beauftragt, für einen beschleunigten Ausbau zu sorgen. Effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen dies ermöglichen. Seit Juni 2013 wurde der Bundesnetzagentur die Kompetenz für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben übertragen.
Planungsverfahren beim Bau von Übertragungsnetzen
Vereinfacht ausgedrückt gibt es drei Planungsebenen für den Bau von Übertragungsnetzen, zum Transport von Elektrizität über ein Höchstspannungs- und Hochspannungsverbundsystem: Bedarfsermittlung, Bundesfachplanung und Planfeststellung. Im Austausch mit den Behörden, Vereinigungen und der Öffentlichkeit sollen die Anforderungen an die Planung möglichst frühzeitig geklärt werden. Beteiligung am Verfahren ist zu verschiedenen Zeitpunkten jedem Bürger möglich.
Das Projekt SuedLink befindet sich momentan planungstechnisch gesehen zwischen der Bedarfsermittlung, die vorliegt, und der Bundesfachplanung. Die aktuellen Informationsveranstaltungen der Fa. TenneT sind Teil der vorgezogenen Bürgerbeteiligung.
Netzausbau in fünf Schritten:
1) Szenariorahmen >>> Dies ist bereits geschehen!
Der Szenariorahmen beschreibt die wahrscheinlichen Entwicklungen der deutschen Energielandschaft in den kommenden Jahren und wird von den Netzbetreibern entworfen. Genehmigt wird er von der Bundesnetzagentur, Resultat ist der Netzentwicklungsplan.
2) Netzentwicklungsplan >>> Dies ist bereits geschehen!
Der Netzentwicklungsplan muss von der Bundesnetzagentur bestätigt werden. Mögliche Umweltbelastungen werden im Umweltbericht festgehalten.Bürger, Verbände und Behörden können in Beteiligungsrunden konstruktiv am Netzentwicklungsplan und an der Umweltprüfungmitarbeiten. Bestätigte Netzentwicklungspläne und Umweltberichte dienen als Entwurf eines Bundesbedarfsplans.
3) Bundesbedarfsplan >>> Dies ist bereits geschehen!
Der Bundesbedarfsplan enthält eine Liste der benötigten Leitungsvorhaben (bei Neubauprojekten jeweils mit Angabe der Start- und Endpunkte). Wesentlicher Teil des Bundesbedarfsplans ist eine Liste künftiger Höchstspannungsleitungen. Die Bundesregierung muss mindestens alle drei Jahre einen solchen Entwurf dem Bundesgesetzgeber zur Abstimmung vorlegen. Mit dem Erlass des Bundesbedarfsplangesetzes sind nun die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf verbindlich festgestellt, die Anfangs- und Endpunkte der künftigen Höchstspannungsleitungen fest.
4) Bundesfachplanung
Bundesfachplanung nennt man das Verfahren bei dem nun die Trassenkorridore festgelegt werden. Bis zu 1.000 Meter breite Streifen, in denen später einmal die Leitungen verlaufen werden. Dazu gehört auch eine erneute Strategische Umweltprüfung. Zunächst schlägt der zuständige Netzbetreiber einen Korridorverlauf vor. In seinem Antrag muss er zudem auch mögliche Alternativen darlegen. Das bundesweit einheitliche Vorgehen soll die Planung der benötigten Leitungen beschleunigen. Die Verantwortung für Höchstspannungsleitungen, die durch mehrere Bundesländer oder ins Ausland führen sollen, liegt grundsätzlich bei der Bundesnetzagentur. Die in der Bundesfachplanung festgelegten Trassenkorridore sind verbindlich für die anschließende Planfeststellung und werden nachrichtlich in den Bundesnetzplan aufgenommen.
>>> Sobald die beiden zuständigen Netzbetreiber TenneT und TransnetBW einen Antrag stellen, beginnt die Bundesfachplanung. Dies soll für die SuedLink-Trasse im Herbst 2014 geschehen!
5) Planfeststellung
Die Planfeststellung bzw. das Planfeststellungsverfahren beginnt wieder mit einem Antrag des zuständigen Netzbetreibers und erfolgt auf Grundlage der Bundesfachplanung. Dieser Antrag enthält Pläne und Beschreibungen des konkreten Leitungsvorhabens und Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen. Die Bundesnetzagentur führt nun mit den Trägern öffentlicher Belange sowie den Vereinigungen und Verbänden eine Antragskonferenz durch. Die Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens werden von den entsprechenden Behörden auf Umweltverträglichkeit geprüft. Der exakte Leitungsverlauf ist nun festgelegt, die Maststandorte sind bekannt und auch die Wege auf denen später die Baufahrzeuge fahren können.
>>> Der Planfeststellungsbeschluss ist der letzte, endgültige Schritt des Verfahrens. Die Höchstspannungstrasse wird gebaut.