Antrag eingereicht!

Eigentlich Winterpause – wie angekündigt – aber natürlich dürfen wir die Antragseinreichung für die SuedLink-Trasse von Übertragungsnetzbetreiber TenneT nicht unkommentiert lassen.

Heute, 12.12.2014 – Tag der Antragsstellung

Die Antragsunterlagen sind in aktualisierter Fassung auf der Internetseite von TenneT einsehbar. Auch die Bundesnetzagentur kommentiert den Antrag. Die entsprechende  Pressemitteilung lässt zwar hoffen, dass noch Vieles in der Trassenplanung durch TenneT im Unklaren ist und genauestens geprüft werden muss, aber nur massiver Widerstand der Bevölkerung wird zu Änderungen und einem Umdenken in der Politik führen können.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur:

 …„ Auch wenn es für eine detaillierte Bewertung noch zu früh ist, sehen wir bereits jetzt Überarbeitungsbedarf der eingereichten Unterlagen. Beispielsweise ist für uns der Ausschluss großräumiger Trassenalternativen derzeit noch nicht vollständig bewertbar.“

Wie die Bundesfachplanung ablaufen wird und wie weit Bürger die Möglichkeit zum Einspruch haben, wird durch Mausklick auf TenneT Grafik zur Bundefachplanung vereinfacht dargestellt.

Auch wenn es scheint, man habe noch viel Zeit, darf man sich nicht täuschen lassen. Aktueller Stand:

Das Vorhaben ist in der Bundesfachplanung, dem vierten von fünf Schritten.

Immer wieder wollten die TenneT-Mitarbeiter bei den Informationsveranstaltungen den Menschen erklären, dass wir erst am Beginn eines langen Prozesses stehen. Alle kritischen Äußerungen und Einsprüche wurden als unwahr abgetan. Doch es bleibt dabei: Wir haben nicht mehr viel Zeit. Der Countdown läuft.

Der Landesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink in Hessen hat sich zur Antragseinreichung ebenfalls kritisch geäußert:

Pressemitteilung Landesverband zum Beginn der Bundesfachplanung…

Auch wenn wir Bürgerinitiativen immer wieder berichten und versuchen die Menschen auf dem neuesten Planungsstand zu halten, jeder einzelne muss jetzt Verantwortung zeigen, sich die Zeit nehmen und auch den Links folgen, die wir immer wieder zur Vertiefung bereitstellen.

Die Bundesnetzagentur schreibt:

Auf Grundlage des Antrags muss die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde in der Lage sein, zunächst den möglichen Verlauf des Trassenkorridors festzustellen. Anschließend führt die Bundesnetzagentur in den betroffenen Regionen eine größere Zahl an öffentlichen Antragskonferenzen durch. Ziel dieser Antragskonferenzen ist es, Informationen zu alternativen Trassenführungen sowie zu Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur zu sammeln, um diese im weiteren Verfahren berücksichtigen zu können. Die ersten Antragskonferenzen werden erst stattfinden können, wenn die offenen Punkte zum Antrag geklärt sind.

Wir müssen jetzt dafür sorgen, dass die Bundesnetzagentur möglichst viele Raumwiderstände prüfen muss. Alle Informationen die gegen die Trassenführung sprechen sind wichtig, jeder kann sich mit seinem Wissen einbringen.

Ebenfalls am Freitag haben Vertreter aus 17 von SuedLink  betroffenen Landkreisen eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Die einzelnen Forderungen wurden in sieben Punkten zusammenfgefasst:

1.)       Wir erkennen die Notwendigkeit der Energiewende an. Ebenso erkennen wir die Notwendigkeit eines Ausbaus der Infrastruktur an, die den veränderten Bedingungen der Energieerzeugung gerecht wird, soweit der Bedarf an Netzausbauprojekten hierfür im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes nachgewiesen ist.

2.)        Der geplante Umbau der Energiewirtschaft wird Wirtschaft und Gesellschaft langfristig zugutekommen.

3.)        Die Lasten müssen daher ebenso gemeinsam getragen werden. Sind Belastungen ohne korrespondierende Vorteile – wie durch den Trassenbau – unvermeidlich, so sind diese Belastungen durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Gegebenenfalls entstehende Mehrkosten fallen der Gesamtheit zur Last.

4.)        Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist wünschenswert. Gleichwohl müssen auch beschleunigte Verfahren sowohl bei der Auswahl von Leitungstechnologien sowie von Suchräumen, Grobkorridoren und Detailkorridoren rechtsstaatlichen Grundsätzen, guter fachlicher Praxis und dem Gebot der Willkürfreiheit folgen. Die Wahl des besten Korridors muss transparent und Schritt für Schritt nachvollziehbar sein.

5.)        Die Träger öffentlicher Belange sind intensiv fachlich zu beteiligen. Sofern eine Befassung kommunaler Räte und Kreistage erfolgt, sind diese mit ihren jeweiligen Forderungen zu berücksichtigen.

6.)        Maßgebliche Kriterien für die Auswahl darf nicht die vordergründige Wirtschaftlichkeitsberechnung des beantragenden Unternehmens sein. Auswahl, Gewichtung und Anwendung der Kriterien müssen vielmehr vorher bekannt sein und den Grundsätzen guter fachlicher Praxis folgen.

7.)        Wir fordern daher die Bundesregierung und die Landesregierungen auf, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen dafür Sorge zu tragen, dass…

– die Bundesnetzagentur diesen Prüfmaßstab im Rahmen der Antragsprüfung nach §6 NABEG und bei den Vorgaben für Untersuchungsrahmen, Methode, Kriterien und SUP berücksichtigt, und insoweit ergebnisoffen in die Prüfung geht.

– Gegenstand der Alternativenprüfung alle großräumigen Trassenkorridore und nicht nur der Vorschlagskorridor des Betreibers sind.

-alle Alternativen mit gleicher Prüfungstiefe untersucht werden.

– im Bundesbedarfsplangesetz die Voraussetzungen für die Erdverkabelung, insbesondere aus Gründen des Naturschutzes und des Landschaftsbildes erweitert werden, wobei die Mehrkosten wie im EnLAG auf alle Netzbetreiber umgelegt werden.

– die inhaltliche Trennung der Zuständigkeiten des Vorhabenträgers und der Bundesnetzagentur im gesamten Verfahren gewährleistet wird, und die Bundesnetzagentur in der Lage bleibt oder in die Lage versetzt wird, eigenständig und ohne Präjudizierung zu prüfen.

– die gesetzlichen und tatsächlichen Möglichkeiten geschaffen werden, insbesondere durch Erdverkabelung, Belastungen gering zu halten.