{"id":3868,"date":"2017-10-17T09:40:17","date_gmt":"2017-10-17T07:40:17","guid":{"rendered":"http:\/\/kiebitzgrund-aktiv.de\/?p=3868"},"modified":"2017-11-01T14:30:42","modified_gmt":"2017-11-01T13:30:42","slug":"stellungnahme-nep-2030-2-entwurf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kiebitzgrund-aktiv.de\/?p=3868","title":{"rendered":"Stellungnahme NEP 2017-2030 \/ 2. Entwurf"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #a8a5a5;\"><em>Bildquelle: BNetzA,<span style=\"color: #a8a5a5;\"> <a style=\"color: #a8a5a5;\" href=\"https:\/\/data.netzausbau.de\/2030\/NEP\/NEP2030_BNetzA-VorlErg.pdf\">Pr\u00fcfbericht NEP 2030<\/a>,<\/span> 2.Entwurf<\/em><\/span><\/p>\n<hr \/>\n<h3><span style=\"color: #008000;\">Allgemeine Stellungnahme zum <\/span><span style=\"color: #008000;\">Netzentwicklungsplan 2030 (2. Entwurf)<\/span><strong><br \/>\n<\/strong><\/h3>\n<p style=\"text-align: justify;\">Durch den internationalen Klimavertrag von Paris und den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sind politisch klare Richtlinien und Ziele formuliert worden, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Die Dekarbonisierung des Energiesystems voranzutreiben und dabei das Gleichgewicht zwischen \u00d6kologie und \u00d6konomie aufrecht zu erhalten wird die Kernaufgabe k\u00fcnftiger Klima- und Energiepolitik sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Integration von Strom aus erneuerbaren Energien in die Netzinfrastruktur erfordert neue Richtlinien und Ma\u00dfnahmen in der Netzplanung. Da Stromnetze auf Erzeugung und nicht auf Bedarf ausgerichtet werden, ger\u00e4t die Planung des Netzausbaus zunehmend aus den Fugen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch der europ\u00e4ische Binnenmarkt und der damit einhergehende Stromhandel eine zunehmende Belastung f\u00fcr das \u00dcbertragungsnetz darstellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Da Netzausbau laut BNetzA kein \u201eWunschkonzert\u201c werden darf, muss sich dies auch auf die \u00fcberzogenen Forderungen der \u00dcNB beziehen. Obwohl wir als B\u00fcrgerinitiative gegen SuedLink regelm\u00e4\u00dfig die M\u00f6glichkeiten zur Konsultation wahrnehmen, haben unsere Argumente, Einw\u00e4nde und Stellungnahmen anscheinend keinen Einfluss auf die Netzplanung. Solange B\u00fcrgerbeteiligung auf ein Anh\u00f6rungsrecht beschr\u00e4nkt bleibt, werden wir den geplanten Netzausbau weder nachvollziehen k\u00f6nnen noch akzeptieren. Unsere Argumentation:<!--more--><\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Kritikpunkte unserer bisherigen Stellungnahmen (NEP2025\/Szenariorahmen) bez\u00fcglich Prozessablauf, Dokumentation und Technik finden weiterhin keine Ber\u00fccksichtigung. Klimaziele werden, obwohl durch Pariser Klimaabkommen gesetzlich festgeschrieben und den nationalen Klimaschutzplan 2050 definiert, im NEP 2030 weiterhin nicht ausreichend abgebildet. Erst m\u00fcssen im Szenariorahmen die Eingangsdaten angepasst und neue Marktsimultationen durchgef\u00fchrt werden. Der Netzentwicklungsplan 2030 ist daher erneut auszusetzen.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Energiewende nur unter dem Gesichtspunkt der Elektrifizierung zu verstehen ist zwar auch Sicht der \u00dcNB nachvollziehbar, kann aber die Realit\u00e4t nicht mehr abbilden. Der Netzstresstest der \u00dcNB auf Grundlage alternativer Szenarien k\u00f6nnte zwar einen Anhaltspunkt f\u00fcr die k\u00fcnftige, auf erneuerbare Energien ausgerichtete Netzplanung liefern, allerdings muss dabei der Synergieeffekt der Sektorenkopplung ber\u00fccksichtigt werden um anschlie\u00dfend aufzuzeigen: Das Gesch\u00e4ftsmodell der \u201eVerl\u00e4ngerungskabel\u201c verliert zunehmend an Bedeutung. Die \u00dcNB, in erster Linie ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen verpflichtet, weiten unbeirrt ihre Forderungen an Netzausbau im NEP 2030 noch einmal aus, ohne eine ausreichende energieweitschaftliche Begr\u00fcndung geben zu k\u00f6nnen. Dem muss die BNetzA verst\u00e4rkt entgegenwirken.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Auswirkungen der bereits in Bau befindlichen Ma\u00dfnahmen des sogenannten Startnetzes auf die Systemstabilit\u00e4t und die Systemsicherheit des \u00dcbertragungsnetzes m\u00fcssen nach Inbetriebnahme \u00fcberpr\u00fcft werden, bevor neue Leitungsprojekte (f\u00fcr das Zielnetz) endg\u00fcltig in den Bundesbedarfsplan \u00fcbernommen werden.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Jahrzehntelang wurden Investitionen in die Instandhaltung und Erneuerung von Stromnetzen vernachl\u00e4ssigt. Nun den gigantischen Netzausbau, immerhin laut vorl\u00e4ufigem Pr\u00fcfergebnis der BNetzA mit 6.450 best\u00e4tigungsf\u00e4higen Leitungskilometern, der Energiewende zuzuschreiben, ist nicht nachvollziehbar.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Der NEP der \u00dcNB umfasst nur die Strom\u00fcbertragung im H\u00f6chstspannungsnetz. Da die Integration der erneuerbaren Energien haupts\u00e4chlich \u00fcber die regionalen Verteilnetze erfolgt, sind diese in Zukunft vorrangig den daraus entstehenden Anforderungen anzupassen. Die Schnittstellen zwischen Verteil- und \u00dcbertragungsnetz m\u00fcssen optimiert werden.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Durch Modernisierung und Ausbau des Verteilnetzes k\u00f6nnen Netzengp\u00e4sse verringert werden und je n\u00e4her die EE-Anlagen an den Verbrauchsschwerpunkten liegen, desto geringer wird der Netzausbaubedarf sein. In Bayern schreitet der Zubau an EE-Anlagen weiter voran und sollten weitere Gaskraftwerke gebaut werden, ist \u00a0der Bedarf an Nord-S\u00fcd-Verbindungen hinf\u00e4llig.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die Genehmigung f\u00fcr Netzverst\u00e4rkungsma\u00dfnahmen, dazu z\u00e4hlt u.a. auch der Neubau einer Leitung in bestehender Trasse, wird vielfach durch ein vereinfachtes Verfahren erwirkt. Man umgeht die Strategische Umweltpr\u00fcfung und verk\u00fcrzt die Verfahrensdauer, womit eine Beteiligung der \u00d6ffentlichkeit am Planungsverfahren letztendlich nicht m\u00f6glich ist. Weder Mindestabst\u00e4nde, noch die Risiken erh\u00f6hter Strahlenbelastung werden dabei ausreichend ber\u00fccksichtigt. Das Forschungsprogramm \u201eStrahlenschutz beim Stromleitungsbau\u201c des Bundesamtes f\u00fcr Strahlenschutz ist erneut eine Verschwendung von F\u00f6rdergeldern, wenn die daraus gewonnenen Erkenntnisse nicht in die Netzplanung einflie\u00dfen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Der Wille, Offshore-Windanlagen unbegrenzt auszubauen, gef\u00e4hrdet das \u00d6kosystem von Nord- und Ostsee in unverantwortlicher Weise. Der Netzausbau an Land, der damit einhergehen soll, ist auch vor dem Hintergrund der tats\u00e4chlich realisierten Naubauma\u00dfnahmen (90 km in 2016) illusorisch. Die BNetzA ist sich dessen sehr wohl bewusst und sollte dringend vor Best\u00e4tigung des NEP 2030 differenzieren, welche Stromleitungen zur Versorgungssicherheit und welche f\u00fcr den Stromhandel ben\u00f6tigt werden.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Mit rasant fortschreitender Weiterentwicklung der Speichertechnologien (PtG-Wirkungsgrad inzwischen bei 77%) wird die Gasinfrastruktur ein unverzichtbares Element des zuk\u00fcnftigen Energiesystems und muss als Entlastungs- und Reduzierungsm\u00f6glichkeit f\u00fcr das Stromnetz Ber\u00fccksichtigung finden. Die einstigen PtG-Pilotprojekte sind marktreif, tragen zur Dekarbonisierung des Energiesystems bei und sind bei entsprechender F\u00f6rderung konkurrenzf\u00e4hig. Die Netzentwicklungspl\u00e4ne Strom und Gas m\u00fcssen daher zusammengef\u00fchrt werden.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Der positive Synergieeffekt der Sektorenkopplung am Energiemarkt kann nur in einem Energieentwicklungsplan abgebildet werden, der die Bereiche Strom-W\u00e4rme-Mobilit\u00e4t gemeinschaftlich bewertet. Daher m\u00fcssen auch jene Vorhaben, die bereits im Bundesbedarfsplan verankert sind, erneut auf ihre energiewirtschaftliche Notwendigkeit \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Die deutsche Industrie beklagt hohe Strompreise, Netzentgelte und EEG-Umlage obwohl der private Endverbraucher bereits einen gro\u00dfen Teil der Kosten (5 Milliarden Euro in 2016) mittragen muss. Ein Systemwechsel von AC auf DC k\u00f6nnte in ferner Zukunft zwar Thema werden, aber zwei unterschiedliche Netzsysteme parallel zu betreiben ist wirtschaftlich und \u00f6kologisch nicht vertretbar. Auch Stromhandel muss den Klimazielen untergeordnet werden. Ein DC-Overlay Netz, (von der Allgemeinheit bezahlt, von der Industrie genutzt) ist aus diesem Gesichtspunkt abzulehnen.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Wenn durch Ad-Hoc-Ma\u00dfnahmen eine Beschleunigung des Netzausbaus angestrebt wird, darf dies nicht durch Einschr\u00e4nkung der B\u00fcrgerrechte Es bleibt zu bef\u00fcrchten, dass verk\u00fcrzte Planungsverfahren erneut Umwelt- und Naturschutzbelange ausblenden und f\u00fcr die betroffene Bev\u00f6lkerug eine unzumutbare Mehrbelastung darstellen.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Durch massive Zerst\u00f6rung von nat\u00fcrlichen Lebensr\u00e4umen (ob an Land oder auf See) wird die Energiewende in Misskredit gebracht. Vor allem der Versuch, den Umbau des Energiesystems der Gro\u00dfindustrie zu \u00fcberlassen, konterkariert den Grundgedanken der dezentralen und regionalen Energieerzeugung und -versorgung auf Basis der erneuerbaren Energien unter Beteiligung von B\u00fcrgerenergiegenossenschaften.\u00a0 Dass professionelle Windkraft-Projektierer inzwischen den Wettbewerbsvorteil der B\u00fcrgerenergie durch im wahrsten Sinne \u201ewindige\u201c Gesch\u00e4ftsmodelle f\u00fcr sich nutzen, ist sp\u00e4testens seit der letzten Ausschreibung f\u00fcr Windenergieanlagen an Land kein Geheimnis mehr.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch \u00dcNB beeinflussen den Stromnetzausbau schon gezielt vor Genehmigung der Trassen. Das Umspannwerk in Mecklar wurde von \u00dcNB TenneT bereits ausgebaut und somit die Vorausssetzungen u.a. f\u00fcr den Bau von P43\/P43mod geschaffen, obwohl der energiewirtschaftliche Bedarf dieser Ma\u00dfnahme\/n erst eindeutig gekl\u00e4rt werden muss. Ebenso wurden in Bergrheinfeld Fl\u00e4chen f\u00fcr eine m\u00f6gliche Konverterhalle f\u00fcr SuedLink fr\u00fchzeitig erworben, auch dort will man Tatsachen schaffen. Andererseits verhindern zeitversetze Planungsverfahren die M\u00f6glichkeit der B\u00fcndelung und gleichzeitigen Erdverkabelung beider Ma\u00dfnahmen. Das Bem\u00fchen um Akzeptanz ist nicht mehr vorrangig, Hauptsache der Netzausbau wird z\u00fcgig umgesetzt, die B\u00fcrgebeteiligung wird zunehmend zur \u201eAlibiveranstaltung\u201c.<\/p>\n<p>Geht es hier tats\u00e4chlich noch um Energiewende? Wir haben berechtigte Zweifel.<\/p>\n<p>(Stellungnahme wurde fristgerecht bei der BNetzA eingereicht: Burghaun, 14.10.2017)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bildquelle: BNetzA, Pr\u00fcfbericht NEP 2030, 2.Entwurf Allgemeine Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2030 (2. 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