Mogelpackung Stromtrassen

Ein kleiner Beitrag im HR Fernsehen – mit kritischem Blick auf den geplanten Netzausbau – gibt den Gegnern der großen HGÜ-Stromtrassen für sechs Minuten eine Plattform. Die positive Ressonanz – auch in den sozialen Medien – ist erstaunlich und gibt uns Mut, unsere Arbeit fortzuführen.

Quelle: http://www.hr-fernsehen.de und http://www.ardmediathek.de

Auch in der Talkshow von Markus Lanz wurde am selben Abend kurz über das Thema Stromnetzausbau gesprochen. Allerdings, was der Moderator da von sich gibt, ist nur auf stümperhafte Recherche oder – trotz gegenteiliger Behauptung – auf Desinteresse zurückzuführen. Und Schleswig-Holsteins Umweltminister Habeck hilft ihm auch noch dabei. Das ist unterverantwortlich!

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Stellungnahme NEP 2017-2030 / 2. Entwurf

Bildquelle: BNetzA, Prüfbericht NEP 2030, 2.Entwurf


Allgemeine Stellungnahme zum Netzentwicklungsplan 2030 (2. Entwurf)

Durch den internationalen Klimavertrag von Paris und den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung sind politisch klare Richtlinien und Ziele formuliert worden, um dem Klimawandel entgegenzuwirken. Die Dekarbonisierung des Energiesystems voranzutreiben und dabei das Gleichgewicht zwischen Ökologie und Ökonomie aufrecht zu erhalten wird die Kernaufgabe künftiger Klima- und Energiepolitik sein.

Die Integration von Strom aus erneuerbaren Energien in die Netzinfrastruktur erfordert neue Richtlinien und Maßnahmen in der Netzplanung. Da Stromnetze auf Erzeugung und nicht auf Bedarf ausgerichtet werden, gerät die Planung des Netzausbaus zunehmend aus den Fugen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch der europäische Binnenmarkt und der damit einhergehende Stromhandel eine zunehmende Belastung für das Übertragungsnetz darstellt.

Da Netzausbau laut BNetzA kein „Wunschkonzert“ werden darf, muss sich dies auch auf die überzogenen Forderungen der ÜNB beziehen. Obwohl wir als Bürgerinitiative gegen SuedLink regelmäßig die Möglichkeiten zur Konsultation wahrnehmen, haben unsere Argumente, Einwände und Stellungnahmen anscheinend keinen Einfluss auf die Netzplanung. Solange Bürgerbeteiligung auf ein Anhörungsrecht beschränkt bleibt, werden wir den geplanten Netzausbau weder nachvollziehen können noch akzeptieren. Unsere Argumentation: „Stellungnahme NEP 2017-2030 / 2. Entwurf“ weiterlesen

SuedLink im offiziellen Genehmigungsverfahren

Bildquelle: Tennet TSO GmbH


Im März wurde von den Übertragungsnetzbetreibern TenneT und Transnet BW der Antrag für SuedLink eingereicht und die Bundesnetzagentur hat das offizielle Verfahren (die Bundesfachplanung) zur HGÜ-Trassenplanung mit den Antragskonferenzen eröffnet. In insgesamt fünf Abschnitten, von Brunsbüttel bis Großgartach (Vorhaben 3) bzw. von Wilster bis Grafenrheinfeld (Vorhaben 4), werden zahlreiche Veranstaltungen abgehalten, für Abschnitt D und C sind diese bereits abgeschlossen.

Die Tagesordnungen für die Antragskonferenzen sind identisch, je nach Betroffenheit der Region werden auch Konverter thematisiert, obwohl dazu im Rahmen der Bundesfachplanung noch keine Genehmigung erfolgt. Übertragungsnetzbetreiber müssen aber nachweisen, dass es innerhalb der vorgeschlagenen  Trassenkorridore geeignete Standortflächen für Konverter gibt.

Unser bisheriges Engagement gegen den SuedLink hat sich gelohnt, der Kiebitzgrund ist von den aktuellen Trassenplanungen nicht mehr betroffen. Dennoch verfolgen wir das Thema Netzausbau weiterhin mit viel Interesse, denn der 2. Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2030 sollte bald zur Konsultation stehen und es sind Stromleitungen in Planung, die uns eventuell erneut betreffen könnten. Zurzeit konzentrieren wir uns aber auf unsere Arbeit für den Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink (BBgS).  Im BBgS haben wir in den letzten Wochen und Monaten viele Termine wahrgenommen. Berlin, Bonn, Nürnberg, Wiesbaden, Frankfurt, Hannover, Stuttgart (um nur einige zu nennen) – immer wenn es um Bürgerbeteiligung und Mitspracherecht ging – wir waren dabei. Wir haben zahlreiche Stellungnahmen geschrieben und nie die Konfrontation gescheut. KIEBITZGRUNDaktiv bleibt auch als BI weiter bestehen.

Durch den gemeinsamen Widerstand konnten die Bürgerinitiativen  politische Vertreter/innen, Übertragungsnetzbetreiber und die Bundesnetzagentur zum Umdenken bewegen. Gesetze wurden aufgrund der länderübergreifenden Protestbewegung geändert, die Erdverkabelung bei HGÜ-Trassen ist inzwischen als Regelbauweise (mit wenigen Ausnahmen) vorgeschrieben.

Vielleicht könnte man dies als Etappenziel bezeichnen, aber im Vordergrund steht weiterhin das Gelingen der Energiewende. „SuedLink im offiziellen Genehmigungsverfahren“ weiterlesen

Bundesrechnungshof kritisiert BMWi – wir auch!

In den letzten Wochen war es in der öffentlichen Wahrnehmung rund um die Stromnetzplanung des Übertragungsnetzbetreibers TenneT ruhig geworden. Das Thema SuedLink erzeugt in den meisten Regionen nur noch schwachen Widerstand. Diejenigen, die noch direkt betroffen sind, wehren sich hauptsächlich mit Argumenten des Umweltschutzes, nur wenige hinterfragen noch den  Bedarf dieser HGÜ-Leitung. Obwohl auch der Kiebitzgrund von den aktuellen Erdkabelplanungen nicht mehr betroffen ist, bleibt unsere ablehnende Haltung gegen diese Stromautobahn weiter bestehen. Als Mitglied (auch im Vorstand) des Bundesverbandes der Bürgerinitiativen gegen SuedLink, unterstützen wir nach wie vor all jene Bürgerinitiativen, die sich in den nächsten Wochen auf die Antragskonferenzen im Zuge der Bundesfachplanung vorbereiten müssen.

Umso bemerkenswerter (und erfreulicher) ist daher der aktuelle Bericht des Bundesrechnungshofes, der die Energiepolitik der Bundesregierung – und dabei vor allem die Arbeitsweise des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) – äußerst scharf und präzise kritisiert. Mit diesem Bericht, der grundsätzlich den Fokus auf Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und Bezahlbarkeit der Energiewende legt, werden all unsere Forderungen von höchst behördlicher Kontrollstelle bestätigt:

  • Es gibt keinen Überblick über die finanziellen Auswirkungen der Energiewende
  • Die organisatorische Umsetzung der Energiewende ist nicht nachvollziehbar, die verantwortlichen Ministerien arbeiten nicht koordiniert
  • Die Ziele der Energiewende sind nicht ausreichend definiert
  • Fördermittel werden weder effizient eingesetzt, noch erfolgt eine ausreichende Kontrolle über die Sinnhaftigkeit einzelner Maßnahmen.

Der Bundesrechnungshof bemängelt in seinem aktuellen Prüfbericht, dass das BMWi der Rolle als Gesamtkoordinator der Energiewende nicht gerecht wird, da ressortübergreifende aber auch interne Aufgaben des Ministeriums dabei nicht ausreichend aufeinander abgestimmt werden und auch die finanziellen Auswirkungen nicht erfasst sind. So werden Förderprogramme weder auf Effizienz noch auf Nutzen überprüft und die Kosten dadurch unnötig in die Höhe getrieben. Die unzureichende Zusammenarbeit mit den Ländern ist ein weiterer Kritikpunkt und stellt insgesamt ein hohes Risiko für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende dar, denn die Bezahlbarkeit ist ein wesentlicher Teil verantwortungsvoller Energiepolitik.

Die Energiewende ist unumkehrbar und daher wird es immer dringender, das Zielsystem zu optimieren. Ohne Projekt- und Prozessmanagement in der Verantwortung einer übergeordneten Institution wird dies nicht gelingen, das BMWi wird dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

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SuedLink – Bürgerbeteiligung im Überblick

Übertragungsnetzbetreiber TenneT informiert nun seit Anfang Oktober über die Planungen zu den Erdkabelkorridoren der Gleichstromverbindung SuedLink. In Hessen sind die Info-Foren größtenteils abgeschlossen, nun sind die betroffenen Landkreise, Kommunen und die Bevölkerung aufgefordert, die vielen Möglichkeiten der Beteiligung wahrzunehmen und Raumwiderstände aufzuzeigen, die unter Umständen eine Änderung der Trassenführung erfordern und daher bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden müssten.

Alle ergänzenden Raumwiderstände, die bis zum 29. November angegeben werden, können lt. Übertragungsnetzbetreiber TenneT bei den aktuellen Planungen noch berücksichtigt werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden in den ersten Antrag auf Bundsfachplanung eingearbeitet, bevor dieser bei der Bundesnetzagentur eingereicht wird.

ÜNB TenneT wird keine weiteren Trassenkorridorvorschläge mehr erarbeiten, aber bemüht sein, die in den Info-Veranstaltungen vorgestellten Varianten zu optimieren. Es wurde darauf hingewiesen, dass es dadurch noch zu kleinräumigen Verschiebungen kommen kann. Der Begriff „kleinräumig“ wird allerdings nicht definiert, daher sollten auch umliegende Regionen der Trassenkorridore bei der Erstellung der Raumwiderstände berücksichtigt werden. Für die Erdkabeltrasse SuedLink gibt es keine verbindlichen Abstandsregelungen. Es ist durchaus möglich die Trasse nahe an die Bebauung heranzuführen, auch wenn man sich dabei an Grenzwertrichtlinien halten muss. Durch die ArGe SuedLink ist die Planung des SuedLink viel transparenter geworden und letztendlich liegt es am Interesse jedes Einzelnen, die Beteiligungsmöglichkeiten zu nutzen. Auf der Internetseite des ÜNB TenneT gibt es umfangreiche Detailinformationen, die hier im „Kleinen 1 x 1 der Bürgerbeteiligung“  kurz auf das Wesentliche reduziert sind: „SuedLink – Bürgerbeteiligung im Überblick“ weiterlesen

Info-Foren zum Thema Erdkabeltrassen

Beitragsbild: Quelle TenneT TSO GmbH


Mit Bekanntgabe der Vorschlags-Korridore für die geplanten Erdkabeltrassen beginnt offiziell die nächste Runde für SuedLink und Bürgerbeteiligung ist wieder erwünscht. Die ersten Meinungen der Übertragungsnetzbetreiber, der Mandatsträger in Land und Bund, der Bundesnetzagentur und auch der Bürger/innen waren  in den letzten Tagen überall zu lesen und natürlich formieren sich auch die Bürgerinitiativen neu, um die weitere Vorgehensweise bei der Netzplanung zu begleiten.

KIEBITZGRUNDaktiv als Bürgerinitiative der ersten Stunde, ist (wie der Name schon sagt) aktiv in die weiteren Gespräche auf regionaler und bundesweiter Ebene eingebunden, denn frühzeitig hat sich die Initiative vernetzt – mit dem Landsverband Hessen und auch dem Bundesverband der Bürgerinitiativen gegen SuedLink. Das wichtigste Anliegen der jeweiligen Verbandsvorstände war dabei, die regionalen Interessen gemeinsam zu vertreten und nach mehr als zwei Jahren intensiver Bürgerinitiativenarbeit kann in der Zwischenbilanz aufgezeigt werden, dass sich der Einsatz gelohnt hat. Dennoch sind wir überzeugt, dass SuedLink nicht die von  Politik und Übertragungsnetzbetreibern angepriesene Windstromleitung sein wird und somit steht diese HGÜ-Leitung weiterhin im Fadenkreuz unserer Kritik.

Schlotzau, Langenschwarz, Großenmoor und Hechelmannskirchen stehen stellvertretend für all jene kleinen Ortschaften in Deutschland, über die man bei großräumigen Infrastrukturplanungen gerne hinwegsieht. Doch der permantente Einsatz für die Belange des Kiebitzgrundes hat dazu geführt, dass auch hier die Raumwiderstände ausreichend beachtet und in die Planung aufgenommen wurden. Die neuen Korridore sind derzeit ausschließlich als Erdkabeltrassen geplant. Was die einen freut, führt nun zu Betroffenheiten in anderen Regionen der Marktgemeinde Burghaun und auch in den angrenzenden Kommunen. (Korridorsegmente 102 und 103) Diese Situation findet man in allen von SuedLink betroffenen Landkreisen und sie wird  erneut zu regionalen Spannungen führen.

Auch wenn ca. 80% der vernetzten Bürgerinitiativen durch die Erdkabeltrassen nicht mehr von der aktuellen Planung betroffen sind, werden wir die weiteren Entwicklungen zum Netzausbau begleiten und all jenen zur Seite stehen, die sich nun teilweise völlig unvorbereitet mit  Raumwiderständen, Eingaben, Stellungnahmen und Antragskonferenzen konfrontiert sehen.

Die Politik hat sich für den Bau der HGÜ-Trassen entschieden, allen voran Bundeswirtschaftsminister Gabriel, der den Ausbau der Erneuerbaren Energien begrüßt, sich gleichzeitig aber für den Fortbestand der Kohlekraftwerke einsetzt. Die Folgekosten der Atomindustrie werden ebenfalls auf die Allgemeinheit abgewälzt und teure Offshore-Parks in Nord- und Ostsee sollen ein zentralistisches und von Großkonzernen gesteuertes Energieversorgungsmodell unterstützen. Der uneingeschränkte Stromhandel braucht international ausgebaute Netze und somit verwundert es nicht, dass dem SuedLink als Interkonnektor die Priorität beim Netzausbau zugesichert wird, während weder Übertragungs- noch Verteilnetzbetreiber in der Lage sind, fristgerecht den „normalen“ Stromleitungsbau (übrigens ebenfalls gesetzlich durch das EnLAG geregelt) zu bewältigen.

Dies führt zum Kernpunkt unserer Kritik: „Info-Foren zum Thema Erdkabeltrassen“ weiterlesen

SuedLink 2.0 – die nächste Runde beginnt!

Während der Bundestag (im Schnelldurchgang) noch vor der politischen Sommerpause die Ökostromreform gesetzlich verankert hatte, plant Übertragungsnetzbetreiber TenneT die neue Erdkabeltrasse für den SuedLink. Erste Ergebnisse werden in Kürze erwartet und nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Konsultation zum aktuellen Netzentwicklungsplan 2025 (NEP) abgesagt hat, stehen auch hier wieder Entscheidungen an. „SuedLink 2.0 – die nächste Runde beginnt!“ weiterlesen

Macht und Machenschaften

Beitragsbild – Grafik: „copyright: sfv / mester“


Die politische Situation in Deutschland ist angespannt. Die etablierten Parteien verlieren immer weiter an Zuspruch und regierungsfähige Koalitionen lassen sich nur unter größter Kompromissbereitschaft der unterschiedlichsten politischen Partner bilden. In diese Zeit der zunehmenden Instabilität fallen nun die richtungsweisenden Entscheidungen zur künftigen Energiepolitik in Deutschland. „Macht und Machenschaften“ weiterlesen

„Leitplanken“ für TenneT und Co.

Mit dem gesetzlich beschlossenen Erdkabel-Vorrang  auf Basis der „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“, wollte man die Akzeptanz für die HGÜ-Leitungsbauvorhaben erhöhen und gleichzeitig den Netzausbau insgesamt beschleunigen. Das nun zur Konsultation gestellte Positionspapier zur Erdkabel-Methodik dient den Übertragungsnetzbetreibern als Grundlage aller weiteren Planungen für HGÜ-Trassen. Somit ist auch für die Öffentlichkeit frühzeitig ersichtlich, an welchen „Leitplanken“ sich die ÜNB bei der Erstellung des Antrags nach § 6 NABEG auf Bundesfachplanung für Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang orientieren müssen und nach welchen Kriterien die Trassenermittlung zu erfolgen hat. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen.

NABEG und BBPlG – die gesetzlichen Grundlagen für einen beschleunigten Netzausbau

Im Vorfeld der Konsultation zum Positionspapier sollte die eigentliche Zielsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes und des Bundesbedarfsplangesetzes hinterfragt werden, denn die Energiewende als Hauptursache für den Bedarf an HGÜ-Leitungen zu benennen ist zwar einfach, aber weder argumentativ nachvollziehbar noch im Zusammenhang mit Energie-Versorgungssicherheit in Deutschland zu erklären.

So steht im NABEG: „Die Realisierung der Stromleitungen, die in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses erforderlich.“

Dass in diesem Fall das überragende Interesse einem erweiterten Stromhandel gilt, inklusive der Vermarktung von Kohle- und Atomstrom, ist offensichtlich und wird auch nicht mehr bestritten. Die Kosten-Nutzen-Aufstellung für einen überdimensionierten Netzausbau zeigt eindeutig:

  • Erheblicher wirtschaftlicher Nutzen für Übertragungsnetzbetreiber und Energiegroßkonzerne
  • Beste Ausgangslage für einen uneingeschränkten Stromhandel im europäischen Stromverbund

aber:

  • Abwälzung aller Kosten auf die Bevölkerung, sei es durch steigende Netzentgelte, steigende Gebühren, steigende EEG-Umlage und steigende Strompreise allgemein
  • Raubbau an Umwelt und Natur, Zerstörung des Wohnumfeldes und Verschwendung wichtiger Ressourcen zu Lasten nachfolgender Generationen

Der erste Antrag der ÜNB (12.12.2014) auf Bundesfachplanung für SuedLink (damals noch als Freileitungstrasse geplant) wurde von der Bundesnetzagentur wegen erheblicher Mängel abgelehnt. Das Positionspapier soll nun als Orientierungshilfe dienen und die rechtlichen und methodischen Anforderungen im Sinne des gesetzlichen Erdkabelvorrangs für den Antrag auf Bundesfachplanung darlegen.

Im BBPlG steht: „Die Bundesnetzagentur prüft, ob der Verwirklichung des Vorhabens in einem Trassenkorridor überwiegende öffentliche oder private Belange entgegenstehen.“

In den vergangenen Konsultationen zu NEP und Szenariorahmen haben viele betroffene Bürger, Vereinigungen und Kommunen ihre Stellungnahmen abgegeben. Die Dringlichkeit des HGÜ-Leitungsbaus wurde vielfach angezweifelt, Bedenken wurden auch von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, von Umweltverbänden und Gesundheitsexperten geäußert. Alternativen zu den Gleichstromleitungen wurden aufgezeigt und auf Fortschritte im Bereich der Speichertechnologien verwiesen. Ein tragendes Energiewendekonzept unter Verknüpfung der Bereiche Strom-Wärme-Mobilität wurde eingefordert, Lösungsansätze erarbeitet. All diese öffentlichen und privaten Belange wurden ignoriert.

War unser Verständnis von Politik bisher von der Überzeugung geprägt, dass unsere gewählten Volksvertreter Entscheidungen zum Wohl der Allgemeinheit treffen und ihren Verpflichtungen gegenüber unserer demokratischen Gesellschaft im Sinne einer objektiven Meinungsbildung gewissenhaft nachkommen, so haben wir inzwischen erhebliche Zweifel.

Die im BBPlG festgeschriebenen Ausnahmeregelungen zur Erdverkabelung wurden nicht hinterfragt und der vielfach verwendete Begriff „zumutbare Alternative“ ist nicht genauer definiert. Dies ermöglicht den ÜNB unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten und es ist nicht ersichtlich, an welcher Stelle letztendlich das „Schutzgut Mensch“ bei den Planungen zum Netzausbau steht.

Die Bundesnetzagentur bleibt im Positionspapier zur Erdkabel-Methodik  in ihren  Forderungen vage und unverbindlich und überlässt den ÜNB die Gewichtung der unterschiedlichen Planungsgrundsätze und Belange. Der planerische Spielraum, der den Vorhabenträgern dadurch entsteht, bedeutet für die betroffene Bevölkerung weiterhin eine ungeklärte Sachlage und da erst im Planfeststellungsverfahren die Möglichkeit zur Klage besteht sind die Aussichten auf Erfolg in dem bis dahin weit fortgeschrittenen Stadium des Verfahrens äußerst gering und keine Änderungen der Netzplanung mehr zu erwarten.

Effizienz bedeutet, die Dinge richtig tun.
Effektivität bedeutet hingegen, die richtigen Dinge tun.

Werden aber die falschen Dinge effizient getan, ist dies Verschwendung und eine Auftragsverletzung der öffentlichen Verwaltung. Dementsprechend hat die Effektivität einen höheren Stellenwert. Strategie geht vor Effizienz.1)

Ein gut begründetes und konsistent angewandtes Zielsystem erklärt sich aus der Definition des Zieles. Unser übergeordnetes Ziel heißt nicht Erdverkabelung bei Gleichstromtrassen, sondern Umsetzung der Energiewende. Ein Netz aus HGÜ-Leitungsbauvorhaben quer über Deutschland zu ziehen ist sicherlich der zurzeit einfachste Ansatz, aber gleichzeitig ein sehr kostspieliger. Man verlässt sich bei der Bedarfsermittlung auf das Urteil der ÜNB wohlwissend, dass der wirtschaftliche Anreiz beim Leitungsneubau für die Unternehmen enorm ist.

Im Positionspapier ist von unzähligen Ausnahme- und Sonderregelungen die Rede, von Änderungen im Planungsprozess die jederzeit erfolgen können und von erhöhten Anforderungen an den Detailierungsgrad der technischen Angaben bei Raumwiderständen und anderen Konfliktbereichen. Die Bundesnetzagentur ist zwar bemüht die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, doch all diese Worthülsen zum Erdkabel-Vorrang können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es versäumt wurde, sich grundsätzlich Gedanken zu den eigentlichen Alternativen für die Gleichstromtrassen zu machen. Darauf sollte weiterhin bei allen öffentlichen Konsultationen zum Netzausbau hingewiesen werden.

Man kann uns Bürger und Bürgerinnen nicht zur Akzeptanz eines überdimensionierten Stromnetzes zwingen, das sich an einem Energie-Europa der Superlative orientiert, mit Partnern, die ihren Verpflichtungen weder gesellschaftlich noch umweltpolitisch nachkommen. Alte Atomreaktoren bleiben am Netz und gefährden dauerhaft unsere Sicherheit, Kohlekraftwerke verpesten weiterhin die Luft, aber alle fordern  ein erweitertes Transitnetz in Deutschland. Die großen Stromkonzerne straucheln, und sehen inzwischen in der Energiewende ein lukratives neues Geschäftsfeld. Bürgerbeteiligung und regionale Wertschöfung ist in deren Modell allerdings nicht vorgesehen.

Nicht kurzfristige wirtschaftliche Interessen Einzelner sollten bei der Stromnetzplanung im Vordergrund stehen, sondern das Wohl der Allgemeinheit. Wir brauchen eine verantwortungsvolle Energiepolitik, die auch nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft bieten kann, ohne Klimakatastrophen und zerstörte Natur. Die Zeit drängt, das sollte inzwischen allen bewusst sein.