„Leitplanken“ für TenneT und Co.

Mit dem gesetzlich beschlossenen Erdkabel-Vorrang  auf Basis der „Eckpunkte für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende“, wollte man die Akzeptanz für die HGÜ-Leitungsbauvorhaben erhöhen und gleichzeitig den Netzausbau insgesamt beschleunigen. Das nun zur Konsultation gestellte Positionspapier zur Erdkabel-Methodik dient den Übertragungsnetzbetreibern als Grundlage aller weiteren Planungen für HGÜ-Trassen. Somit ist auch für die Öffentlichkeit frühzeitig ersichtlich, an welchen „Leitplanken“ sich die ÜNB bei der Erstellung des Antrags nach § 6 NABEG auf Bundesfachplanung für Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang orientieren müssen und nach welchen Kriterien die Trassenermittlung zu erfolgen hat. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen.

NABEG und BBPlG – die gesetzlichen Grundlagen für einen beschleunigten Netzausbau

Im Vorfeld der Konsultation zum Positionspapier sollte die eigentliche Zielsetzung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes und des Bundesbedarfsplangesetzes hinterfragt werden, denn die Energiewende als Hauptursache für den Bedarf an HGÜ-Leitungen zu benennen ist zwar einfach, aber weder argumentativ nachvollziehbar noch im Zusammenhang mit Energie-Versorgungssicherheit in Deutschland zu erklären.

So steht im NABEG: „Die Realisierung der Stromleitungen, die in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen, ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses erforderlich.“

Dass in diesem Fall das überragende Interesse einem erweiterten Stromhandel gilt, inklusive der Vermarktung von Kohle- und Atomstrom, ist offensichtlich und wird auch nicht mehr bestritten. Die Kosten-Nutzen-Aufstellung für einen überdimensionierten Netzausbau zeigt eindeutig:

  • Erheblicher wirtschaftlicher Nutzen für Übertragungsnetzbetreiber und Energiegroßkonzerne
  • Beste Ausgangslage für einen uneingeschränkten Stromhandel im europäischen Stromverbund

aber:

  • Abwälzung aller Kosten auf die Bevölkerung, sei es durch steigende Netzentgelte, steigende Gebühren, steigende EEG-Umlage und steigende Strompreise allgemein
  • Raubbau an Umwelt und Natur, Zerstörung des Wohnumfeldes und Verschwendung wichtiger Ressourcen zu Lasten nachfolgender Generationen

Der erste Antrag der ÜNB (12.12.2014) auf Bundesfachplanung für SuedLink (damals noch als Freileitungstrasse geplant) wurde von der Bundesnetzagentur wegen erheblicher Mängel abgelehnt. Das Positionspapier soll nun als Orientierungshilfe dienen und die rechtlichen und methodischen Anforderungen im Sinne des gesetzlichen Erdkabelvorrangs für den Antrag auf Bundesfachplanung darlegen.

Im BBPlG steht: „Die Bundesnetzagentur prüft, ob der Verwirklichung des Vorhabens in einem Trassenkorridor überwiegende öffentliche oder private Belange entgegenstehen.“

In den vergangenen Konsultationen zu NEP und Szenariorahmen haben viele betroffene Bürger, Vereinigungen und Kommunen ihre Stellungnahmen abgegeben. Die Dringlichkeit des HGÜ-Leitungsbaus wurde vielfach angezweifelt, Bedenken wurden auch von Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, von Umweltverbänden und Gesundheitsexperten geäußert. Alternativen zu den Gleichstromleitungen wurden aufgezeigt und auf Fortschritte im Bereich der Speichertechnologien verwiesen. Ein tragendes Energiewendekonzept unter Verknüpfung der Bereiche Strom-Wärme-Mobilität wurde eingefordert, Lösungsansätze erarbeitet. All diese öffentlichen und privaten Belange wurden ignoriert.

War unser Verständnis von Politik bisher von der Überzeugung geprägt, dass unsere gewählten Volksvertreter Entscheidungen zum Wohl der Allgemeinheit treffen und ihren Verpflichtungen gegenüber unserer demokratischen Gesellschaft im Sinne einer objektiven Meinungsbildung gewissenhaft nachkommen, so haben wir inzwischen erhebliche Zweifel.

Die im BBPlG festgeschriebenen Ausnahmeregelungen zur Erdverkabelung wurden nicht hinterfragt und der vielfach verwendete Begriff „zumutbare Alternative“ ist nicht genauer definiert. Dies ermöglicht den ÜNB unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten und es ist nicht ersichtlich, an welcher Stelle letztendlich das „Schutzgut Mensch“ bei den Planungen zum Netzausbau steht.

Die Bundesnetzagentur bleibt im Positionspapier zur Erdkabel-Methodik  in ihren  Forderungen vage und unverbindlich und überlässt den ÜNB die Gewichtung der unterschiedlichen Planungsgrundsätze und Belange. Der planerische Spielraum, der den Vorhabenträgern dadurch entsteht, bedeutet für die betroffene Bevölkerung weiterhin eine ungeklärte Sachlage und da erst im Planfeststellungsverfahren die Möglichkeit zur Klage besteht sind die Aussichten auf Erfolg in dem bis dahin weit fortgeschrittenen Stadium des Verfahrens äußerst gering und keine Änderungen der Netzplanung mehr zu erwarten.

Effizienz bedeutet, die Dinge richtig tun.
Effektivität bedeutet hingegen, die richtigen Dinge tun.

Werden aber die falschen Dinge effizient getan, ist dies Verschwendung und eine Auftragsverletzung der öffentlichen Verwaltung. Dementsprechend hat die Effektivität einen höheren Stellenwert. Strategie geht vor Effizienz.1)

Ein gut begründetes und konsistent angewandtes Zielsystem erklärt sich aus der Definition des Zieles. Unser übergeordnetes Ziel heißt nicht Erdverkabelung bei Gleichstromtrassen, sondern Umsetzung der Energiewende. Ein Netz aus HGÜ-Leitungsbauvorhaben quer über Deutschland zu ziehen ist sicherlich der zurzeit einfachste Ansatz, aber gleichzeitig ein sehr kostspieliger. Man verlässt sich bei der Bedarfsermittlung auf das Urteil der ÜNB wohlwissend, dass der wirtschaftliche Anreiz beim Leitungsneubau für die Unternehmen enorm ist.

Im Positionspapier ist von unzähligen Ausnahme- und Sonderregelungen die Rede, von Änderungen im Planungsprozess die jederzeit erfolgen können und von erhöhten Anforderungen an den Detailierungsgrad der technischen Angaben bei Raumwiderständen und anderen Konfliktbereichen. Die Bundesnetzagentur ist zwar bemüht die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, doch all diese Worthülsen zum Erdkabel-Vorrang können nicht darüber hinwegtäuschen, dass es versäumt wurde, sich grundsätzlich Gedanken zu den eigentlichen Alternativen für die Gleichstromtrassen zu machen. Darauf sollte weiterhin bei allen öffentlichen Konsultationen zum Netzausbau hingewiesen werden.

Man kann uns Bürger und Bürgerinnen nicht zur Akzeptanz eines überdimensionierten Stromnetzes zwingen, das sich an einem Energie-Europa der Superlative orientiert, mit Partnern, die ihren Verpflichtungen weder gesellschaftlich noch umweltpolitisch nachkommen. Alte Atomreaktoren bleiben am Netz und gefährden dauerhaft unsere Sicherheit, Kohlekraftwerke verpesten weiterhin die Luft, aber alle fordern  ein erweitertes Transitnetz in Deutschland. Die großen Stromkonzerne straucheln, und sehen inzwischen in der Energiewende ein lukratives neues Geschäftsfeld. Bürgerbeteiligung und regionale Wertschöfung ist in deren Modell allerdings nicht vorgesehen.

Nicht kurzfristige wirtschaftliche Interessen Einzelner sollten bei der Stromnetzplanung im Vordergrund stehen, sondern das Wohl der Allgemeinheit. Wir brauchen eine verantwortungsvolle Energiepolitik, die auch nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Zukunft bieten kann, ohne Klimakatastrophen und zerstörte Natur. Die Zeit drängt, das sollte inzwischen allen bewusst sein.